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physiopraxis 2024; 22(11/12): 63
DOI: 10.1055/a-2403-8144
DOI: 10.1055/a-2403-8144
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?
Bei Verlegung von Patient*innen auf eine Intensivstation kann eine Verordnung über Atemtherapie nach mündlicher Rücksprache mit dem medizinischen Fachpersonal der Intensivstation weitergeführt werden. Kann die alte Verordnung auch ohne Rücksprache fortgesetzt werden, wenn aufgrund einer Verbesserung des Gesundheitszustands eine Verlegung zum Beispiel auf eine orthopädische Station stattfindet? Wer haftet dann für einen Behandlungsfehler?
Therapeutin aus Baden-Württemberg
Publication History
Article published online:
15 November 2024
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