physiopraxis 2024; 22(11/12): 63
DOI: 10.1055/a-2403-8144
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?

Thomas Schlegel

Bei Verlegung von Patient*innen auf eine Intensivstation kann eine Verordnung über Atemtherapie nach mündlicher Rücksprache mit dem medizinischen Fachpersonal der Intensivstation weitergeführt werden. Kann die alte Verordnung auch ohne Rücksprache fortgesetzt werden, wenn aufgrund einer Verbesserung des Gesundheitszustands eine Verlegung zum Beispiel auf eine orthopädische Station stattfindet? Wer haftet dann für einen Behandlungsfehler?

Therapeutin aus Baden-Württemberg



Publication History

Article published online:
15 November 2024

© 2024. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany