Psychiatr Prax 2024; 51(08): 455
DOI: 10.1055/a-2408-4514
Mitteilungen BDK
Mitteilungen aus der Bundesdirektorenkonferenz (BDK)

Bericht des Arbeitskreises Psychotherapie

 

Zum Stand der Umsetzung der neuen Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie an den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie

Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Arbeitskreises Psychotherapie der Bundesdirektorenkonferenz (BDK) stand im vergangenen Jahr die Beschäftigung mit der neuen Aus- und Weiterbildung nicht-ärztlicher, zumeist psychologischer Psychotherapeuten. Beim Treffen des Arbeitskreises im Asklepios-Fachklinikum Göttingen war es gelungen, neben einem Vertreter der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen auch Gastreferenten vom Fachbereich Psychologie der Universität Göttingen zu gewinnen, die mit den anwesenden Mitgliedern des Arbeitskreises Psychotherapie der BDK die verschiedenen Aspekte der neuen Ausbildungsrichtlinie diskutiert haben. Bereits im Vorfeld hatte der Arbeitskreis in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der ChefärztInnen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ACKPA) in einer internetbasierten Umfrage den Status quo der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen erhoben, die Ergebnisse dieser Studie sind mittlerweile bereits publiziert [1].


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Es wurde in dieser Erhebung wie auch im Rahmen des Arbeitskreistreffens sowie bei anderen Kongressen im Austausch mit den Vertretern der psychologischen Psychotherapeuten deutlich, dass derzeit die neuen gesetzlichen Reglungen nur teilweise umgesetzt sind: Es werden zwar mittlerweile wohl an fast allen psychologischen Fakultäten Masterstudiengänge „Psychotherapie“ angeboten, die Fakultäten sind aber mit sehr komplexen Anforderungen an sogenannte berufsqualifizierende praktische Tätigkeiten (BQT) in diesen Masterstudiengängen und auch in den dafür qualifizierenden Bachelorstudiengängen konfrontiert. Hier scheint sich allerdings nach den Ergebnissen der genannten BDK/ACKPA-Umfrage bereits eine zunehmend engere Zusammenarbeit mit den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie zu entwickeln: Wie auch bei den früheren Bachelor- und Masterstudiengängen können aktuell Psychologiestudierende BQT-I-Praktika für den Bachelorstudiengang an fast allen Fachkliniken absolvieren, außerdem arbeitet eine wachsende Zahl von Fachkliniken an Kooperationsvereinbarungen mit psychologischen Fakultäten oder haben solche bereits abgeschlossen, um auch BQT-III-Praktika für den Masterstudiengang, die sehr viel aufwändiger und komplexer ausgestaltet sind, zu ermöglichen. Allerdings betraf dies zum Zeitpunkt der Erhebung im Frühjahr 2024 noch weniger als die Hälfte der Kliniken, die auf unsere Umfrage geantwortet haben. Noch deutlicher sind die Unterscheide aber bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für die Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge: Während fast alle Kliniken die praktische Tätigkeit PT1 „Psychiatrie“ (und teilweise auch PT2 „Psychosomatik“) in der bisherigen postgradualen psychotherapeutischen Weiterbildung anbieten, existieren bisher nur sehr wenige Möglichkeiten, nach Abschluss des Masterstudienganges „Psychotherapie“ als approbierte Psychotherapeutin zu einer sogenannten Fachweiterbildung in den Fachkliniken eingestellt zu werden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass nur eine sehr kleine Zahl von Kliniken bereits über von den Kammern akkreditierte Weiterbildungsbefugte verfügen und daher auch nur eine sehr geringe Zahl als Weiterbildungsstätten bei den Kammern anerkannt sind. Aktuell laufen mancherorts entsprechende Antragsverfahren, allerdings scheint es hier sowohl seitens der Psychotherapeutenkammern als auch seitens der Anbieter der ambulanten Teile der Psychotherapieausbildung noch große organisatorische und vor allen Dingen finanzielle Schwierigkeiten zu geben. Diese spielen auch bei der Frage, inwiefern Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie als Weiterbildungsstätten fungieren können, eine wichtige Rolle: In der gesetzlichen Grundlage wird gefordert, dass große Fachweiterbildungsanteile für Theorie, Supervision und Selbsterfahrung innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen haben. Diese sind allerdings nicht in den budgetrelevanten Personalberechnungszahlen der PPP-RL so abgebildet und werden seitens der Kostenträger daher bisher auch nicht finanziert. Es besteht dahingehend für den ambulanten wie stationären und institutionellen Bereich der Fachweiterbildung noch dringender Klärungsbedarf. Sollte es gelingen, hier mit der Politik Lösungen zu erarbeiten, so hätten diese außerdem auch unmittelbare Auswirkungen auf die Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung, bei der die Finanzierung der Weiterbildung selbstverständlich nicht schlechter gestellt sein dürfte. Der Arbeitskreises Psychotherapie der BDK und die Bundesdirektorenkonferenz selbst werden daher diese wichtige Thematik auch im weiteren Verlauf verfolgen und bezüglich der weiteren Entwicklungen mit den Mitgliedern im engen Austausch bleiben.

Andreas Schuld, Ingolstadt
andreas.schuld@klinikum-ingolstadt.de


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  • Literatur

  • 1 Schuld A, Pollmächer T, Schnell K. et al. Psychotherapeutenausbildung an den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie. Nervenarzt (im Druck).

Publication History

Article published online:
13 November 2024

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  • Literatur

  • 1 Schuld A, Pollmächer T, Schnell K. et al. Psychotherapeutenausbildung an den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie. Nervenarzt (im Druck).