Geburtshilfe Frauenheilkd 2024; 84(12): 1109-1110
DOI: 10.1055/a-2409-6960
DGGG

Gemeinsame Stellungnahme der DGGG und der DGPM vom 05.09.2024 – Spezifische Prophylaxe von Infektionen mit Respiratorischen Synzytial Viren (RSV)

Michael Abou-Dakn

In den vergangenen zwei Jahren führten RSV-bedingte Erkrankungen von Kindern zu einer sehr starken Belastung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. In der vorliegenden Stellungnahme gehen die AGG e. V. und die DGPM e. V. auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Schutz von Neugeborenen und Säuglingen vor schweren Atemwegsinfektionen durch Respiratorische Synzytial Viren (RSV) mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab [1] sowie den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA vom 15. August 2024 zum fehlenden Zusatznutzen von Nirsevimab [2] ein.

Als wissenschaftliche Fachgesellschaften, welche die Interessen der Schwangeren und Neugeborenen vertreten, sind uns die Konsequenzen und potenziellen Risiken einer RSV-Infektion im ersten Lebensjahr bewusst. Im Sinne einer praktikablen Umsetzung der STIKO-Empfehlungen möchten wir auf drei Aspekte verweisen, die bisher unzureichend adressiert sind und vor Beginn der RSV-Saison unbedingt geregelt werden müssen.



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Article published online:
06 December 2024

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