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DOI: 10.1055/a-2415-8161
Drum prüfe, wer sich bildet

Die Anerkennung von geleisteten Weiterbildungszeiten ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Fachärztin bzw. zum Facharzt. Maßgeblich für die Anerkennung ist dabei stets die jeweils geltende Weiterbildungsordnung nebst zugehörigen Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer, in welcher die Voraussetzungen der Weiterbildung konkret geregelt sind. Die Erfüllung der dortigen Voraussetzungen ist sowohl für die Weiterzubildenden als auch für die Weiterbildungsbefugten von erheblicher Bedeutung. Dass auch die Vorgaben in der individuellen Weiterbildungsbefugnis eine zentrale Rolle spielen und Abweichungen erhebliche Folgen haben können, wird in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Urt. v. 26.10.2023, AZ: M 27 K 21.6223) deutlich.
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Article published online:
02 December 2024
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