Das Deutsche Schulbarometer befragt Schüler*innen, ihre Eltern und Lehrkräfte, um die Lage an Schulen zu erfassen. © Robert Kneschke/adobe.stock.com
Die aktuelle Situation an Schulen ... – ... aus Sicht der Lernenden
Die aktuelle Situation an Schulen ... – ... aus Sicht der Lernenden
Die Robert Bosch Stiftung führt im „Deutschen Schulbarometer“ jährlich Befragungen zur Situation der Schulen durch. Daraus lassen sich frühzeitig Entwicklungen erkennen und Empfehlungen für Verantwortliche im Bildungssystem ableiten.
Im 2. Quartal 2024 hat die Stiftung 1530 Schüler*innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Alter von 8–17 Jahren sowie je eine erziehungsberechtigte Person befragt. Folgende Entwicklungen lassen sich ableiten:
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psychische Auffälligkeiten: Ein Fünftel der Schüler*innen fühlt sich psychisch belastet. Besonders häufig zeigt sich dies bei Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder aus finanziell belasteten Familien.
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Einschätzung Lebensqualität: 27 % empfinden diese als zu gering. Meist beschreiben das Lernende aus Familien mit niedrigem Einkommen oder Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
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Sorgen und Belastungen: Viele sorgen sich um ihre Zukunft. Gründe sind Themen wie schulische Leistungsbelastung, Kriege auf der Welt oder wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft ungerecht behandelt werden.
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schulisches Wohlbefinden: 20 % beschreiben dies als gering. Häufig zeigt sich das bei Mädchen, Lernenden aus finanziell belasteten Familien oder zwischen 16 und 17 Jahren.
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Bewertung der Schule: Besonders gefallen den Lernenden die sozialen Beziehungen vor Ort. Das Treffen mit Freund*innen ist 25 % und eine gute Beziehung zu Lehrkräften ist 17 % am wichtigsten.
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Unterrichtsqualität: Die Beurteilung dieser ist abhängig von der Unterstützung der Lehrkraft. Einen Handlungsbedarf sehen Schüler*innen in der Klassenführung sowie in der Unterrichtsqualität.
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Klassenleitungsstunde: 35 % der Lernenden beschreiben, selten bis nie die Möglichkeit zu haben, Probleme oder auch andere Klassenthemen besprechen zu können.
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Unterrichtsausfall: Bei 42 % fallen wöchentlich 1–2 Stunden Unterricht aus. An weiterführenden Schulen ist dies häufiger.
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Hilfesuchverhalten: In der Schule suchen Eltern meist Beistand bei der Klassenlehrkraft. Fast ein Viertel aller Hilfesuchenden erhielt keine Unterstützung in der Schule.
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Einstellungen, Barrieren und Kenntnisse über psychische Gesundheit und Unterstützungsangebote: 38 % der Lernenden wissen nicht, wann ein Problem „schlimm genug“ ist, um Unterstützung zu bekommen. Auch Scham ist für viele ein Thema.
Das Schulbarometer besteht aus insgesamt drei Instrumenten. Neben der Befragung der Lernenden gibt es die Sicht von Lehrkräften und den Fokus, bei dem vertiefend aktuelle Schwerpunktthemen untersucht werden. Die gesamten Ergebnisse finden Sie unter dem Link https://bit.ly/4147h8k.
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Positionspapier der AOK – Transformation der Heilmittelversorgung
Positionspapier der AOK – Transformation der Heilmittelversorgung
Zwei Tage vor dem 6. TherapieGipfel in Berlin stellte die AOK-Gemeinschaft ein Konzept zur Qualität und Effizienz der Heilmittelversorgung vor. In ihrem Positionspapier fordert sie Strukturreformen, damit die Versorgung nachhaltig finanzierbar bleibt. Um das zu realisieren, beschreibt die Gemeinschaft vier Maßnahmen zur Transformation der Berufe.
Im ersten Schritt verlangt die AOK, die Ausbildungsreform zügig nachzuholen, um ein bundeseinheitliches Ausbildungsniveau zu schaffen. Dabei schlagen sie eine Teilakademisierungsquote von 10–20 % vor. Die novellierte Ausbildung ermögtlicht den Heilmittelerbringenden den Erwerb neuer Kompetenzen.
Diese neuen Fähigkeiten würden im zweiten Schritt zu einer eigenständigen Behandlungsplanung von Therapierenden führen. Ziel dabei ist die Entbürokratisierung im Versorgungsprozess. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich vorerst weiterhin für die Blankoverordnung und gegen den Direktzugang aus.
Im dritten Schritt erhofft sich die Gemeinschaft durch die reformierte Heilmittelversorgung und die aufgewertete Ausbildung, dass die Heilmittelerbringenden auch zukünftig mehr Entscheidungsspielraum bekommen. Dafür muss auch die wirtschaftliche Verantwortung auf die Therapierenden übergehen und im SGB V gesetzlich geregelt werden. Dies kann unnötige Arztkontakte vermeiden und sicherstellen, dass die Ressourcen effizient und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Im letzten Schritt geht es der AOK um die interprofessionelle Zusammenarbeit. Um diese zu fördern, sieht sie die Einbindung von Heilmittelerbringenden in sogenannten Primärversorgungszentren (PVZ) als eine Option. PVZs sind derzeit im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zur Zentrierung der hausärztlichen Versorgung angedacht. Laut der AOK-Gemeinschaft könnte man alternativ auch Einzelpraxen zu Heilmittelversorgungszentren weiterentwickeln, um komplexe Erkrankungen zu behandeln. Einzelpraxen nutzen freie Kapazitäten für Klient*innen mit akutem Bedarf.
Die AOK-Gemeinschaft reagiert mit ihrem Positionspapier auf die gestiegenen Leistungsausgaben der GKV, die sich von 2015 bis 2023 von 6,05 auf 12,03 Milliarden Euro im Bereich Heilmittel verdoppelt haben. Die Zahl der behandelten Klient*innen stieg im selben Zeitraum um 3,9 % auf knapp über 5 Millionen an.
Das gesamte Positionspapier finden Sie unter https://bit.ly/HeilmittelPositionspapier.
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Jetzt Politik aktiv mitgestalten – „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025!“
Jetzt Politik aktiv mitgestalten – „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025!“
Am 13. Novemer 2024 veranstaltete der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) den 6. TherapieGipfel. Andreas Pfeiffer, der Vorsitzende des SHV, eröffnete mit einem Rückblick auf die Erfolge der letzten 10 Jahre.
Im anschließenden Impulsreferat stellte Prof. Dr. PH Melanie Messer Empfehlungen zur effizienteren Nutzung und Steuerung von Fachkräften vor. Damit bot sie einen Aufhänger für die erste Podiumsdiskussion.
Julius Lehmann (KBV), Christoph Zamoryn (GKV-Spitzenverband), Frauke Kern (dbl, SHV), Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT) und Ute Repschläger (IFK) erläuterten ihre jeweiligen Standpunkte zu den Themen Blankoverordnung und Direktzugang.
Danach führte Andrea Rädlein (Physio Deutschland) mit Einblicken aus den Heilmittelpraxen in die zweite Podiumsdiskussion ein. Saskia Weishaupt (B'90/Die Grünen), Andreas Pfeiffer (SHV), Julius Lehmann (KBV), Christoph Zamoryn (GKV-Spitzenverband) und Christian Bartelt (MdB, FDP) diskutierten Möglichkeiten der Bürokratieentlastung.
Deutlich wurden der derzeitige politische Aufruhr ebenso wie die Chance, jetzt Politik mitzugestalten, z. B. durch das Ansprechen der verschiedenen demokratischen Parteien in der eigenen Kommune auf die aktuelle Situation der Therapieberufe.
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Auch Ergotherapiepraxen betroffen – E-Rechnungspflicht
Auch Ergotherapiepraxen betroffen – E-Rechnungspflicht
Ab 2025 müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Rechnung stellt den Rechnungsinhalt in einem elektronisch strukturierten Format dar – PDFs erfüllen dieses Kriterium als Bilddatei nicht. Ziel ist es, dass die neuen Rechnungsformate automatisiert verarbeitet werden können.
Der Gesetzgeber gibt dabei keine spezifische Technologie vor. Das Format kann frei gewählt werden, sofern es der europäischen Norm entspricht. In Deutschland gilt das für:
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XRechnung: Diese Rechnung besteht aus einer XML-Datei. Da sie keine visuellen Komponenten enthält, benötigt man eine Software, um sie einzusehen.
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ZUGFeRD: Dieses hybride Format enthält sowohl ein menschenlesbares PDF als auch eine XML-Datei.
Unterschieden wird zwischen der Ausstellung und dem Empfangen von Rechnungen. Elektronische Rechnungen müssen Unternehmen ab Januar empfangen und auslesen können. Einen Anspruch auf andere Rechnungen haben Betriebsangehörige dann nicht mehr. Das gilt für alle Unternehmen. Ausstellen müssen zuständige Personen eine E-Rechnung nur, wenn sie eine solche an ein inländisches Unternehmen versenden. Lediglich in folgenden Fällen muss keine E-Rechnung ausgestellt werden:
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Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro
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Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind (dazu zählen heilberufliche Leistungen)
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Rechnungen an ausländische Unternehmen
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Rechnungen an private Personen
Bis Ende 2026 können ausgeführte Umsätze weiterhin mit Papierrechnungen oder nicht strukturierten E-Rechnungen versendet werden. Dabei muss der Empfänger jedoch eindeutig zustimmen. Bis 2027 bleibt diese Übergangsregelung bestehen, es sei denn, der Betrieb hat im vorangegangenen Jahr eine Grenze von 800 000 Euro überschritten. Ab 2028 sind alle Rechnungen E-rechnungspflichtig. Mehr finden Sie unter www.bit.ly/e_rechnung.
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„Versorgung neu denken“ – Forderungen des SHV
„Versorgung neu denken“ – Forderungen des SHV
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist eine Vereinigung von sechs Heilmittelverbänden. Er verrtritt die berufspolitischen Interessen der Therapieberufe auf Bundesebene. Am 6. TherapieGipfel veröffentlichte der Spitzenverband ein Konzeptpapier zur Steigerung der Qualität in der Klientenversorgung. In diesem fordert er acht berufspolitische Veränderungen:
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Ausbildung/Berufsgesetze: Reguläre hochschulische Ausbildung für alle Heilmittelbereiche und Novellierung der Berufsgesetze
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Versorgungsstrukturen: interprofessionellen Austausch vergüten, bestehende Leistungspositionen aufwerten, mehr Autonomie in der Behandlung und den Direktzugang in die Gesetzliche Krankenversicherung umsetzen
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Arbeitsbedingungen: angemessene Vergütung für ambulant tätige Therapierende und die Entwicklung von Karrierewegen innerhalb der Heilmittelberufe sicherstellen
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Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): einen stimmberechtigten Sitz im G-BA, um über Richtlinien in der Heilmittelversorgung mitzubestimmen
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Bürokratieabbau: bürokratische Prozesse reduzieren, die Prüfpflicht bei Verordnungen und den Zuzahlungseinzug abschaffen sowie die Leistungsbestätigung modernisieren
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Nachhaltigkeit: die Heilmittelberufe mit ihrer Expertise in ganzheitliche Präventionsprogramme integrieren, um frühzeitig Erkrankungen zu erkennen und vorzubeugen
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Digitalisierung: Therapieberufe und ihre Anforderungen beim Entwickeln digitaler Anwendungen beachten und einbeziehen
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Stärkung ambulanter Praxen: Die Bündelung von Leistungserbringern in Zentren verhindern, um die wohnortnahe Versorgung auch zukünftig zu gewährleisten
Das gesamte Konzeptpapier finden Sie unter https://bit.ly/4eE2FsH.
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1000 € Förderung für Praxen – Telemedizin
1000 € Förderung für Praxen – Telemedizin
Ein letztes Mal können Ergotherapiepraxen im Jahr 2025 eine pauschale Abgeltung von 1000 € für entstehende Kosten im Rahmen telemedizinischer Leistungen beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
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Die Praxis hat eine Kassenzulassung beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).
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Im Jahr der Beantragung führt ein Therapeut bzw. eine Therapeutin der Praxis eine telemedizinische Behandlung durch.
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Im Antragsjahr schafft die Praxis notwendige Hardware (z. B. Laptop, Webcam, Mikrofon) zur Durchführung der Leistungen an.
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Für die telemedizinische Leistung muss die Praxis einen vom GKV-Spitzenverband zertifizierten Videodienstanbieter nutzen. Die Liste dieser Anbieter finden Sie unter https://bit.ly/Videodienstanbieter.
Bei einer Prüfung durch den GKV-Spitzenverband müssen die Praxen einen Nachweis der angeschafften Hardware, z. B. in Form einer Rechnung, vorlegen. Die Höhe der Kosten ist dabei irrelevant und kann unter dem Pauschalbetrag liegen. Ebenso müssen sie belegen, welchen zertifizierten Videodienstanbieter sie für die telemedizinische Leistung nutzen. Eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für telemedizinische Leistungen reicht als Nachweis der Durchführung.
Die Anträge werden quartalsweise bearbeitet. Spätestens im Quartal nach Antragstellung erhält die Praxis die 1000 € auf das bei den GKVen hinterlegte Konto. Um die pauschale Abgeltung zu beantragen, bedarf es nur einer Anmeldung im GKV-Antragsportal unter https://bit.ly/Antragsportal.
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Je eher, desto besser! – Krebsfrüherkennung
Je eher, desto besser! – Krebsfrüherkennung
Immer mehr Menschen beschäftigen sich damit, wie man das Risiko vermindern kann, an Krebs zu erkranken. Das zeigen auch die steigenden Zahlen von Personen, die Untersuchungen zur Früherkennung in Anspruch nehmen. Jedes Jahr findet am 28. November der „Tag der Krebsvorsorge“ statt. Die Deutsche Krebsgesellschaft und die AOK initiierten den Tag, um die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und zu ermutigen.
Im Vorfeld dazu veröffentlichte das Wissenschaftliche Institut der AOK die Ergebnisse des „Früherkennungsmonitor 2024“. Im Vergleich zum Jahr 2019 gabe es Anstiege bei der Vorsorge von Darm- (+14,8 %), Brust- (+5,1 %) und Prostatakrebs (+4,7 %). Bei der Früherkennung von Gebärmutterhals- (-3,2 %) sowie Hautkrebs (-2,8 %) sind die Zahlen im Vergleich gesunken.
Hautkrebs-Screenings verorten insgesamt die niedrigste Teilnahmezahl im Vergleich zu anderen Vorsorgen, weshalb sie im Mittelpunkt des „Tag der Krebsvorsorge“ 2024 standen. Der AOK-Bundesverband beauftragte eine Befragung, um herauszufinden, warum so wenige Menschen Hautkrebs-Screenings in Anspruch nehmen. Ein Viertel der 1508 Teilnehmenden nannte Unkenntnis als Grund. Männer gaben dies fast doppelt so häufig an wie Frauen. Jede fünfte Person führte darüber hinaus lange Wartezeiten auf bzw. Zweifel, ob sie/er überhaupt zur Hautkrebsvorsorge berechtigt ist.
Die AOK-Vorständin Carola Reimann betont die Relevanz von Aufklärungsarbeit bei Hautkrebs, vor allem mit Blick auf die steigende UV-Belastung. Ab 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein Vorsorge-Screening beim Haus- oder Hautarzt.
Die AOK bietet auf ihrer Website Filme an, wie eine jeweilige Untersuchung zur Früherkennung abläuft und welchen Nutzen sie hat. Dort findet man auch den „Vorsorg-O-Mat“. Bei diesem Online-Tool wählt man Alter und Geschlecht aus und bekommt Informationen darüber, welche Untersuchungen anstehen. Mehr Informationen finden Sie unter dem Link https://bit.ly/vorsorg_o_mat.
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Akademisierung Gesundheitsfachberufe – Referentenentwurf nach wie vor in der Schublade
Akademisierung Gesundheitsfachberufe – Referentenentwurf nach wie vor in der Schublade
Die Diskussion über die (Teil-)Akademisierung der Gesundheitsfachberufe nimmt zu, doch konkrete Fortschritte bleiben begrenzt. Auf dem Symposium zur Akademisierung von Gesundheitsfachberufen am 30.10.2024 spricht sich die deutsche Hochschulmedizin ausdrücklich für eine stärkere Akademisierung aus, um die Qualität in der Versorgung von Klient*innen zu verbessern. Insbesondere die Forschung und Interprofessionalität sollen gefördert werden. Während es bei der Hebammen- und Pflegeberufereform bereits Fortschritte gibt, geht es in anderen Berufsgruppen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie nicht voran. Die Physiotherapie steht vor einer geplanten Reform, deren Umsetzung sich jedoch aufgrund finanzieller und organisatorischer Hürden im Bundestag verzögert. Für das Bundesgesundheitsministerium bleibt vor allem die Frage offen, wie viele Berufsgruppen von einer vollständigen Akademisierung profitieren, insbesondere in Regionen mit niedrigeren Abiturquoten. Dementgegen verdeutlichen Wissenschaftler*innen wie Prof. Gabriele Meyer, dass akademisch ausgebildete Fachkräfte unter anderem bessere Forschung betreiben und signifikant zur Reduktion von Behandlungsfehlern beitragen können. Ein aktuelles Problem sind die unklaren Perspektiven für Absolvent*innen, die nicht wissen, wie sie ihre Karrierewege nach dem Studium gestalten sollen. Interessierte finden die Pressemeldung unter dem folgenden Link https://bit.ly/4fuD32o.
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