Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2025; 53(01): 33-38
DOI: 10.1055/a-2517-4204
Leitlinie

Leitlinie zur Impfung von Pferden – 5. Auflage

Guidelines for the vaccination of horses – 5th edition Arbeitskreis Pferde der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)
 

Zusammenfassung

Die Impfung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung. Die Impfungen gegen Tetanus und West-Nil-Virus sind essentiell um das einzelne Pferd vor der Erkrankung zu schützen. Diese Infektionen sind nicht kontagiös und werden nicht von Tier zu Tier weitergegeben. Equine Influenza- (EIV) und Herpesvirusinfektionen (EHV) sind dagegen hochansteckende, übertragbare Erkrankungen. Neben dem Schutz des geimpften Einzeltiers soll durch die Impfung möglichst vieler Pferde gegen EIV und EHV eine breite Herdenimmunität erzielt werden, die Infektionsketten unterbricht, und so das Einzeltier zusätzlich vor der Erkrankung schützt. Die Impfung gegen Tetanus sowie Equine Influenza- und Herpesviren gelten als Core-Impfung beim Pferd. Die Impfung gegen das West-Nil-Virus wird in den bisherigen Verbreitungsgebieten in Mitteldeutschland und seit 2024 in der gesamten norddeutschen Tiefebene empfohlen. Je nach weiterer Ausbreitung des Virus ist perspektivisch die Impfung im gesamten Bundesgebiet anzustreben. Neben den genannten sind für das Pferd Impfstoffe gegen Dermatomykose, Druse, Rotavirusinfektionen, Equine Virus Arteriitis und Tollwut zugelassen. Der Einsatz dieser Impfstoffe kann im Einzelfall sehr sinnvoll sein.


#

Abstract

Vaccination is one of the most important measures for preventing infectious diseases. Vaccinations against tetanus and West-Nile-Virus are essential to protect the individual horse. These infections are not contagious and are not transmitted from animal to animal. By contrast, Equine Influenza and Equine-Herpes-Virus infections are highly contagious, transmissible diseases. In addition to protecting the vaccinated individual, vaccinating as many horses as possible aims at inducing a broad herd immunity, which interrupts infection chains and thus additionally protects the individual. Vaccination against tetanus, Equine Influenza and Equine-Herpes-Virus infections are core vaccinations for horses. The immunization against West-Nile-Virus is currently considered non-core and only recommended in the outbreak areas in eastern parts of Germany and, since 2024, in the entire lowlands of Northern Germany. Prospectively, depending on the future development of the epidemic, vaccination against West-Nile-Virus is likely to become core-component. It will then be recommended for the entire country. In addition to those already mentioned, there are marketing authorizations for vaccines against dermatomycosis, strangles, rotavirus infections, equine viral arteritis and rabies. Depending on the risk of exposure, the use of these vaccines can be highly advisable for individual cases.


#

Präambel

Impfungen sind die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung.

  1. Jedes Tier soll so oft wie nötig geimpft werden, um das Ziel eines Schutzes des Einzeltieres, des Bestandes und schließlich im Idealfall der Population zu erreichen.

  2. Komplette Bestandsimpfungen sollten angestrebt werden, um Infektionsketten zu unterbrechen.

  3. Die regelmäßige Gesundheitsberatung und das Impfgespräch dienen der Ermittlung eines individuellen und bestandsorientierten Impfprogramms. Vor jeder Impfung ist die Impffähigkeit jedes Einzeltieres festzustellen.

  4. Eine vollständige Grundimmunisierung ist Voraussetzung für einen optimalen Schutz des Einzeltieres.

  5. Core-Komponenten der Impfstoffe richten sich gegen Krankheitserreger, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein soll, weil die Impfstoffe im Regelfall vor einer Einzeltiererkrankung mit hoher Mortalität sowie vor schweren Krankheiten mit hoher Morbidität schützen und durch Reduzierung der Erregerausscheidung dazu beitragen können, Infektionsketten zu unterbrechen.

  6. Non-Core-Komponenten der Impfstoffe richten sich gegen Krankheitserreger, gegen die Pferde nur unter besonderen Umständen, bei einem potenziell erhöhten Risiko einer Exposition geschützt sein müssen.


#

Die Notwendigkeit von Impfungen steht außer Zweifel.

Impfungen tragen dazu bei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Pferde zu erhalten und zu fördern. Sie dienen dem Schutz des Einzeltieres und über den Bestandsschutz dem Schutz der gesamten Pferdepopulation.

Impfstoffe bedürfen einer Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder eines vergleichbaren europäischen Rechtsaktes. Informationen über die derzeit in Deutschland für die Anwendung bei Pferden zugelassenen Impfstoffe finden sich im Anhang I dieser Leitlinie in den Kapiteln zu den einzelnen Erkrankungen. Zusätzlich können sie der Internetseite des PEI entnommen werden: www.pei.de. Im Rahmen dieser Zulassung werden die Wirksamkeit sowie die Verträglichkeit und die Sicherheit der Impfstoffe geprüft. Dennoch lassen sich unerwünschte Tierarzneimittelwirkungen nicht ausschließen. Die Zahl der Impfungen sollte daher auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Ebenso ist es wichtig, das Vorkommen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu überwachen. Dies geschieht zentral durch das PEI. Ein Meldeformular für unerwünschte Wirkungen steht auf der Internetseite des PEI zum Abruf bereit.

Die Gebrauchsinformation ist Teil der Zulassung eines Impfstoffes. Entsprechend der neuen europäischen Tierarzneimittel-Verordnung werden Impfstoffe in Übereinstimmung mit Vorgaben der Gebrauchsinformation angewendet. Die von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) erarbeiteten Empfehlungen weichen in Einzelfällen von der Gebrauchsinformation ab. Sie basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder stellen – wenn die Datenlage eine abschließende Bewertung nicht zulässt – den Konsens des Expertengremiums der StIKo Vet dar. Gegebenenfalls von der Gebrauchsinformation abweichende Empfehlungen tragen dazu bei, dass Impfstoffhersteller ihre Produktlinien, bzw. die Angaben in den Gebrauchsinformationen an aktuelle, wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Dazu sind sie nach der neuen europäischen Tierarzneimittelverordnung verpflichtet. Für das Abweichen von der Gebrauchsinformation werden unterschiedliche Begriffe, wie z. B. Umwidmung, Off-Label Use oder zulassungsüberschreitende Anwendung, verwendet. Es ist zu beachten, dass eine von der Gebrauchsinformation abweichende Anwendung eines Tierarzneimittels entsprechend der Tierarzneimittel-Verordnung in der Regel dazu führt, dass das Behandlungsrisiko auf den behandelnden Tierarzt übergeht. Wenn die abweichende Anwendung dem allgemeinen Gebrauch entspricht, ist die Situation ggf. gesondert zu bewerten. Die StIKo Vet hat zu diesem Themenkomplex eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet. Darin werden sowohl immunologisch-infektiologische als auch (haftungs-) rechtliche Aspekte behandelt.

Für den optimalen Impfschutz eines Einzeltieres ist die korrekte und vollständige Grundimmunisierung eine essentielle Voraussetzung. In der Leitlinie zur Impfung von Pferden werden die ersten drei Impfungen gegen eine Erkrankung als Grundimmunisierung zusammengefasst. Damit soll die besondere Rolle dieser Basisimmunisierung hervorgehoben werden, die -wenn sie korrekt durchgeführt wird- bei einigen Erkrankungen, wie z. B. Tetanus, zu einer lang-anhaltenden, belastbaren Immunität führt. Ein belastbarer, wenn auch möglicherweise nicht lang-anhaltender Schutz ist bereits wenige Wochen nach der zweiten Immunisierung gegeben. Für einen lang-anhaltenden Schutz sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen im korrekten Abstand erforderlich. Bei der Tetanusimpfung kann anschließend auf entsprechend längere Wiederholungsintervalle gewechselt werden. Die Impfungen gegen Equine Influenza sowie gegen Equine Herpesviren vermitteln nur eine relativ kurz anhaltende Immunität. Gegen diese Erkrankungen sind daher halbjährliche, bzw. allenfalls gegen Influenza jährliche Wiederholungsimpfungen zu verabreichen.

Die Immunkompetenz des Fohlens und die Impfhistorie der Mutterstute bestimmen den geeigneten Zeitpunkt für die erste Impfung. Da eine transplazentare Passage von Immunglobulinen wegen der Plazentationsverhältnisse bei Pferden (Placenta epitheliochorialis) nicht möglich ist, erhalten Fohlen die mütterlichen Antikörper ausschließlich mit dem Kolostrum. Zum Teil interferieren die maternalen Antikörper mit der Ausbildung einer aktiven Immunität im geimpften Fohlen. Der Zeitpunkt der Fohlenimpfung muss daher so gewählt werden, dass möglichst keine oder nur geringe Spiegel an maternalen Antikörpern vorhanden sind. Im Alter von sechs Lebensmonaten kann mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die maternalen Antikörper soweit abgesunken sind, dass sie eine aktive Immunisierung nicht mehr behindern. Falls aufgrund einer fehlenden Impfhistorie der Mutterstute oder aufgrund fehlender Kolostrumaufnahme davon ausgegangen werden muss, dass das Fohlen nicht ausreichend mit maternalen Antikörpern versorgt wurde, wird ab einem Alter von 4 Monaten eine zusätzliche, vorgezogene Impfung gegen Tetanus, Equine Influenza und Equines Herpesvirus empfohlen.

Die Leitlinie zur Impfung von Pferden ist nicht starr und nicht rechtsverbindlich, vielmehr stellt sie eine Entscheidungshilfe für den anwendenden Tierarzt dar. Sie wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls ergänzt oder geändert. Neben den Impfleitlinien werden von der StIKo Vet auch wissenschaftliche Stellungnahmen zur Impfung von Tieren auf der Website veröffentlicht. Diese Stellungnahmen nehmen Bezug zu aktuellen Themen und liefern teilweise über die Leitlinien hinausreichende Hintergrundinformationen.

Als hilfreich für die Strukturierung der Impfungen hat sich das Konzept bewährt, die zu impfenden Komponenten in Core- und Non-Core-Komponenten zu unterteilen. Dabei richten sich Core-Komponenten gegen jene Infektionen, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein soll, da diese, wie z. B. Tetanus, bei den Pferden lebensgefährliche Krankheiten verursachen. Zu den Core-Komponenten zählen ebenso diejenigen Impfungen, die vor schweren Krankheiten mit hoher Morbidität schützen oder diese zumindest positiv beeinflussen können. Ebenso können sie durch eine verminderte Erregerausscheidung dazu beitragen, den Infektionsdruck im Bestand zu reduzieren und im Idealfall Infektionsketten zu unterbrechen. Die Non-Core-Komponenten sind grundsätzlich nicht weniger wichtig, aber nicht für jedes Pferd zu jeder Zeit bedeutend. Eine Impfung gegen diese Erreger wird für Pferde mit einem erhöhten Expositionsrisiko empfohlen. Farbampeln, angelehnt an das Konzept der Core- und Non-Core-Vakzinierung, sollen einen schnellen Eindruck darüber vermitteln, ob und für welche epidemiologische Situation die Impfung empfohlen wird.

Zoom Image
Zoom Image

#

A Impfempfehlungen

Impfampel für Pferde

Die Impfung gegen Tetanus, Equine Influenza (EIV) und Equine Herpesviren entspricht der Definition der Core-Komponente. Impfungen gegen die übrigen Erkrankungen gelten als Non-Core Komponenten.


#
#

Impfschemata

Grundimmunisierung (Jungtierimpfung)

Die Grundimmunisierung gegen die Core-Komponenten besteht aus jeweils drei Impfungen gegen Tetanus, Equine Influenza und Equine Herpesvirus-Infektionen. Die zeitgleiche und ortsgetrennte Impfung gegen die drei Erreger verursacht eine ähnliche humorale Immunantwort wie die zeitversetzte Impfung gegen Herpesvirus und kann deshalb empfohlen werden. Folgende Impfungen werden für das entsprechende Lebensalter empfohlen:

Tab. 1 Grundimmunisierung.

Lebensalter

Impfung

Im Alter von 6 Monaten

Tetanus1, EIV1, EHV1

Im Alter von 7–7½ Monaten (d. h. 4–6 Wochen nach der Erstimmunisierung)

Tetanus, EIV, EHV

Im Alter von 12–14 Monaten (d. h. 6–7 Monate nach Zweitimmunisierung)

EIV, EHV

Im Alter von 19–21 Monaten (d. h. 12–14 Monate nach Zweitimmunisierung)

Tetanus

1Fohlen aus nicht geimpften Mutterstuten und Fohlen mit fehlender Kolostrumaufnahme sollten ab dem Alter von 4 Monaten gegen EIV, Tetanus und EHV geimpft werden. Auch bei erwiesener, geringer Antikörpermenge im Fohlen sollte in diesem frühen Alter geimpft werden. Zu einem solchen Vorgehen wird geraten, um das Zeitfenster, in dem die Jungtiere ungeschützt sind und in dem die Mehrzahl der Erstinfektionen stattfindet, zu minimieren und idealerweise eine Erstinfektion zu vermeiden. Allerdings ist hier dringend zu beachten, dass sich insbesondere im Falle der Impfung gegen Influenza und Tetanus sowie bei Anwendung der meisten EHV-Impfstoffe aus inaktivierten Erregern auch geringe Mengen maternaler Antikörper nachteilig auf die Immunitätsbildung im ersten Lebensjahr des Fohlens auswirken können. In Ermangelung belastbarer Daten sollte nach der vorgezogenen Impfung anschließend eine vollständige Grundimmunisierung ab einem Alter von 6 Monaten gemäß dem oben beschrieben Schema erfolgen.


#

Wiederholungsimpfungen (Boosterimpfungen, Auffrischungsimpfungen)

Bei in einem höheren Alter vorgestellten Erstimpflingen sowie bei unbekanntem Impfstatus ist ein Impfschema mit den gleichen Impfintervallen anzuwenden. Für Pferde, die an Pferdesportveranstaltungen teilnehmen, sind die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Verbände zu beachten (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Deutscher Galopp e.V. (DG), Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) u. a.).

Tab. 2 Wiederholungsimpfungen.

Lebensalter

Impfung

Alle 6 Monate

EHV

Alle 6 Monate2

EIV

Alle 2–3 Jahre

Tetanus

2Bei Pferden mit einem geringen Risiko einer Influenzavirusexposition, die regelmäßig geimpft und weder bei Turnieren noch bei anderen Veranstaltungen mit größeren Pferdeansammlungen aus verschiedenen Beständen (z. B. Zuchtveranstaltungen, Wanderreiten) eingesetzt werden, kann ein Intervall bis zu 12 Monaten ausreichend sein.


#

Impfung trächtiger Stuten

Bei in einem höheren Alter vorgestellten Erstimpflingen sowie bei unbekanntem Impfstatus ist ein Impfschema mit den gleichen Impfintervallen anzuwenden. Für Pferde, die an Pferdesportveranstaltungen teilnehmen, sind die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Verbände zu beachten (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. [FN], Deutscher Galopp e.V. [DG], Hauptverband für Traberzucht e.V. [HVT] u. a.).

Tab. 3 Impfung trächtiger Stuten.

Trächtigkeitsstadium

Impfstoff

Im 4.bis 5. und 8. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 (Prevaccinol3)

oder

im 5. und 7. sowie 9. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 (Equip EHV 1,4)

oder

im 2. und 5. oder 6. sowie 9. Monat der Trächtigkeit

EHV-1 (BioEquin H/EquiShield EHV) (Vorzugsweise sollte für die Wiederholungsimpfungen innerhalb einer Trächtigkeit der gleiche Impfstoff verwendet werden.)

Im 4. bis 5. und 10. bis 11. Monat der Trächtigkeit

EIV

3Die in Deutschland zugelassene Lebendvakzine gegen EHV-1-Infektionen kann bei trächtigen Stuten eingesetzt werden. Sie besitzt jedoch keine Indikation für einen Schutz gegen Aborte. Neuere vergleichende Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass die Wirksamkeit der Lebendvakzine mit der der Inaktivatvakzine vergleichbar ist, die zur Prävention von EHV-1-induzierten Aborten zugelassen ist (siehe Teil B Fachinformation Kapitel EHV). Die Impfung trächtiger Stuten mit dem Ziel der Übertragung von maternalen Immuneffektoren (Antikörper, Immunzellen) soll nach Herstellerangaben erfolgen. In der Regel werden zwei bis drei EHV-Impfstoffapplikationen in der Trächtigkeit durchgeführt, wobei die letzte Applikation nahe dem Geburtstermin erfolgen sollte, um die Übertragung maternaler Immuneffektoren durch das Kolostrum zu maximieren.


#
#

Kurzinformationen zu einzelnen Erkrankungen

Dermatomykosen

Gegen Dermatomykosen des Pferdes sind derzeit ein polyvalentes, inaktiviertes Produkt sowie eine monovalente Lebendvakzine zugelassen. Beide Impfstoffe werden von den Herstellern sowohl zur Immunprophylaxe als auch zur Therapie bei bereits bestehender Erkrankung empfohlen. Hierfür sollen zwei Impfungen in 14-tägigem Abstand vorgenommen werden, denen bei Bedarf weitere, ebenfalls in 14-tägigen Abständen, folgen.


#

Druse

Der Einsatz der kommerziell erhältlichen Impfstoffe gegen den Erreger der Druse, Streptococcus equi subsp. equi, kann zur Verringerung der klinischen Ausprägung der Erkrankung bei infektionsgefährdeten Pferden eingesetzt werden. Für den neu verfügbaren Subunit-Impfstoff gibt es in der Produktinformation bisher keine, über die zweimalige Impfung hinausgehende Empfehlung. Trotz Impfung kann es zur Infektion kommen, die Impfung kann aber dazu beitragen, die klinische Symptomatik der Druse zu reduzieren. Ein Impfschutz ist nur über wenige Monate zu erwarten. Der neue Impfstoff basiert auf rekombinanten Proteinen abgeleitet von S. equi subsp. equi, die intramuskulär appliziert werden, während der schon länger verfügbare Lebendimpfstoff auf einer Deletionsmutante des Erregers (S. equi subsp. equi Stamm TW928) basiert und in die Oberlippenschleimhaut des Pferdes verabreicht wird.


#

Equine Herpesvirus-Infektionen

Das Ziel einer Impfung gegen Equine Herpesviren (v. a. EHV-1) ist in erster Linie die Reduktion des Infektionsdrucks in den Pferdebeständen. Dieser Druck lässt sich, wie bei den meisten Infektionskrankheiten, nur dann verlässlich reduzieren, wenn in den Pferdehaltungen ein striktes Hygieneregime angewendet wird. Die Impfung ist integraler Bestandteil eines solchen Hygieneregimes. Das angestrebte Impfziel ist aber nur dann zu erreichen, wenn ab Beginn eines Impfprogramms der gesamte impffähige Bestand entsprechend der Vorgaben geimpft wird und dieses Regime auch aufrechterhalten wird. Nur einzelne Tiere eines Bestands zu impfen, führt nicht zum angestrebten Impferfolg. Der Einsatz derzeit im Handel befindlicher Impfstoffe kann die Schwere der klinischen Veränderungen im Einzeltier reduzieren (respiratorische Erkrankung, Abort, paretisch/paralytische Verlaufsform). Das übergeordnete Ziel ist aber, durch konsequente Impfung der gesamten Pferdepopulation, insbesondere bei häufig reisenden Pferden, zu einer Reduktion der Menge von zirkulierenden Herpesviren beizutragen. Damit können Infektketten unterbrochen und somit die Morbiditätsquoten gesenkt werden. Die Basis von erfolgreichen EHV-1-Impfstrategien ist es, die vorgegebenen Zeitintervalle der Wiederholungsimpfungen strikt einzuhalten, da die Immunität gegen EHV-1 im Vergleich zu anderen Impfungen besonders schnell abklingt. Nach Abfall der maternalen Antikörperspiegel und aufgrund von Stresssituationen z. B. beim Absetzen scheiden insbesondere infizierte Jungpferde große Mengen an infektiösem Virus aus. Deshalb kommt der rechtzeitigen Grundimmunisierung der Fohlen auch eine besondere Bedeutung zu. Bei gleichen Impfintervallen wird empfohlen, EHV- und EIV-Impfstoffe zeitgleich und ortsgetrennt zu verabreichen. Für Pferde, die an Pferdesportveranstaltungen teilnehmen, sind die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Verbände zu beachten (z. B. DG u. a.).


#

Equine Influenza

Die Impfung gegen das Equine Influenzavirus (EIV) ist in der Regel nicht in der Lage, eine sterile Immunität zu induzieren. Die durch die verfügbaren Impfstoffe stimulierte Immunität reicht für eine limitierte Zeit aus, um gegen eine erneute klinisch manifeste Infektion mit einem im Impfstoff berücksichtigten oder nahe verwandten Virus zu schützen. Heterologe Varianten werden von Fall zu Fall nicht oder nur unzureichend abgedeckt. Die Dauer der Immunität hängt u. a. vom initialen Antikörperspiegel nach der Impfung ab. Dieser korreliert mit der Erstimpfung beim Fohlen und den später folgenden Impfungen. Folglich weisen vor allem ältere geimpfte Pferde, die darüber hinaus möglicherweise Infektionen mit Influenzaviren durchgemacht haben, ebenso wie Impflinge nach Impfungen mit unterschiedlichen Influenza-Antigenen in der Regel einen breiteren, heterologen Immunschutz auf als jüngere Pferde ohne derartige Anamnesen. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (World Organization for Animal Health, WOAH, früher OIE) gibt als Konsequenz internationaler Influenza-Überwachungsprogramme Empfehlungen bezüglich der Impfantigene, die gegenwärtig im Feld nachgewiesene Virusstämme repräsentieren. Als Resultat dieser Untersuchungen erging die 2020 aktualisierte Empfehlung der WOAH, für die Impfstoffproduktion folgende Viren einzusetzen:

  • A/Equi2/Ohio/03 (H3N8) oder A/Equi2/South Africa/03/04 (H3N8) oder enge Verwandte als Repräsentanten der so genannten amerikanischen Linie, Klade 1.

  • A/Equi2/Richmond 1/07 (H3N8) oder enge Verwandte als Repräsentanten der so genannten amerikanischen Linie, Klade 2.

Ein Vertreter des Subtyps A/Equi 1 (H7N7) wird wegen der epidemiologischen Situation nicht mehr empfohlen. Bei gleichen Impfintervallen wird empfohlen, EHV- und EIV-Impfstoffe zeitgleich und ortsgetrennt zu verabreichen. Für Pferde, die an Pferdesportveranstaltungen teilnehmen, sind die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Verbände zu beachten (FN, DG, HVT u. a.).


#

Equine Rotavirus-Infektionen

Die Infektion mit dem Equinen Rotavirus verursacht eine speziesspezifische, neonatale Durchfallerkrankung, die durch orale Aufnahme von mit Fäzes kontaminierter Nahrung übertragen wird. Die Erkrankung tritt in den ersten Lebensmonaten auf. Nach ersten Erkrankungsfällen besteht das hohe Risiko der Entwicklung einer Bestandsproblematik, da der Kot erkrankter Tiere große Virus-Mengen enthält und das Virus in der Umgebung mehrere Monate überlebensfähig ist. Die Erkrankung ist mit einer hohen Morbidität, bei adäquater Behandlung jedoch nur mit einer geringen Letalität verbunden. Zur Vermeidung der Erkrankung ist in erster Linie ein optimales Hygienemanagement, vor allem in den Abfohlbereichen notwendig. Mist aus diesen Beständen sollte in keinem Fall zur Düngung verwendet werden. Daneben sollten Überbelegungen vermieden werden.

In Deutschland ist eine inaktivierte Rotavirus-Muttertiervakzine für die Impfung tragender Stuten im 8., 9. und 10. Monat einer jeden Trächtigkeit zugelassen. Ziel der Impfung ist es, die passive Immunität der Fohlen gegen Rotavirus-Infektionen über die Erhöhung der spezifischen maternalen Antikörper im Kolostrum und in der Milch zu steigern. Dadurch wird für die Fohlen das Risiko reduziert, an durch Equines Rotavirus verursachten Durchfällen zu erkranken. Es ist zu erwarten, dass in geimpften Beständen die Erkrankung in einer niedrigeren Inzidenz auftritt; die Krankheitsverläufe sind milder. Die Impfung wird in Beständen mit nachgewiesenen Rotavirus-Infektionen bei gutem Hygienemanagement empfohlen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fohlen innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt eine ausreichende Menge Kolostrum erhält und auch danach die kontinuierliche Aufnahme von Milch der geimpften Mutterstute gesichert ist.


#

Equine virale Arteritis (EVA)

Hengste, die das Virus mit dem Samen (dauer)ausscheiden, stellen das natürliche Erregerreservoir dar. Dies führt zur Persistenz der Infektion in der Pferdepolulation. Deshalb ist weltweit die sog “targeted vaccination of breeding stallions” als wirksamste und wichtigste Prophylaxe anerkannt. Die Virusübertragung geschieht vorwiegend über den Samen, ist aber auch über andere Körpersekrete (v. a. in Form von Aerosolen), Urin und Abortmaterial möglich. Die Mehrheit der natürlich erworbenen Infektionen verläuft subklinisch, erkennbar nur durch Serokonversion. Neben den Verfohlungen bei Stuten liegt ein hohes wirtschaftliches Risiko in der Entstehung von Langzeit- bzw. Dauerausscheidern bei Hengsten. Stuten, Wallache, Fohlen und Hengste vor der Geschlechtsreife erreichen keinen Dauerausscheiderstatus. Die Infektion mit Feldvirus führt zu einer mehrere Jahre andauernden Immunität.

Geimpfte Pferde entwickeln nach Grundimmunisierung (zweimalige Impfung im Abstand von 3–6 Wochen ab einem Alter von 9 Monaten) nach drei Wochen eine Immunität, müssen aber regelmäßig (alle 6 Monate) revakziniert werden. Die Anwendung des Impfstoffes während der Trächtigkeit wird vom Hersteller nicht empfohlen. Die Impfung hat keinen Einfluss auf die Ausscheidung von EVA-Virus bei persistent infizierten Hengsten. Nach derzeitigem Kenntnisstand verhindert eine korrekt durchgeführte Impfung mit regelmäßigen Wiederholungsimpfungen im Fall der Infektion mit Feldvirus (Challenge) das Auftreten klinischer Symptome (z. B. Aborte) und das Entstehen von Dauerausscheidern, aber nicht die Reinfektion mit begrenzter Virusvermehrung. Die Impfung wird für zur Zucht vorgesehene Hengste im Zeitraum vor der Geschlechtsreife empfohlen, da damit sicher vermieden werden kann, dass diese Tiere als Adulte zu Ausscheidern werden.

Eine serologische Unterscheidung zwischen Impfvirus und Feldvirus ist nicht möglich. Durch serologische Blutuntersuchung ist das Vorhandensein von Antikörpern und die Höhe der Antikörperspiegel feststellbar. Einige Länder verwehren den Import von Pferden mit positivem EAV-Antikörper-Nachweis. Andere aufnehmende Länder verlangen für den Import von EAV-antikörperpositiven Pferden den Nachweis der EAV-Antiköperfreiheit vor Beginn der Grundimmunisierung. Bei Beginn der Grundimmunisierung sollte daher ein Antikörpertest – idealerweise als doppeltes Serumpaar in 14-tägigem Abstand - zum Nachweis der EAV-Antikörperfreiheit vor der Erstimpfung durch ein zertifiziertes Labor durchgeführt und das Ergebnis -wie die Impfungen auch- im Equidenpass dokumentiert werden.

Auf die Meldepflicht der EVA nach der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten wird hingewiesen.


#

Tetanus

Tetanus wird durch das Neurotoxin (Exotoxin) Tetanospasmin von Clostridium tetani verursacht. Grundlage der eingesetzten Impfstoffe ist gereinigtes Tetanustoxoid, das zur Steigerung seiner Immunogenität an Adjuvans adsorbiert ist. Derartige Adsorbatimpfstoffe verfügen über eine sehr gute Wirkung hinsichtlich der Ausprägung eines Schutzes, die nach korrekter Grundimmunisierung und späteren Wiederholungsimpfungen zu einem jahrelang belastbaren Immunschutz bei den geimpften Pferden führt. Die Basis dieser Immunität sind Antikörper, die eine gegen das Toxin gerichtete Immunität bewirken. Persistierende Antikörper vermitteln eine mehrjährige Schutzwirkung, die nach durchgeführter Grundimmunisierung durch Wiederholungsimpfungen in 2- oder 3-jährigem Abstand – je nach verwendetem Impfstoff – aufrechterhalten wird.

Die Tetanusprophylaxe muss in Pferdezucht und -haltung als obligat angesehen werden, da die Infektionsgefahr durch die ubiquitär vorkommenden, sporenbildenden Erreger in Verbindung mit der hohen Sensibilität des Pferdes permanent ist, und die Erkrankung, wenn sie klinisch manifest wird, häufig tödlich verläuft. Bei verletzten, nicht geimpften Pferden bzw. bei verletzten Pferden mit unbekanntem Impfstatus ist es sinnvoll, eine Simultanimpfung durchzuführen, die aus der gleichzeitigen Gabe von Tetanustoxoid und Tetanus-Serum (Antitoxin) an getrennten Injektionsstellen besteht. Gegebenenfalls kann die Gabe des Antitoxins vom Ergebnis eines spezifischen Schnelltestes für Antikörper gegen Tetanustoxin abhängig gemacht werden. Bei neugeborenen Fohlen nicht geimpfter Stuten oder von Stuten mit unbekanntem Impfstatus muss die Applikation von Antitoxin ebenso in Betracht gezogen werden.

Grundsätzlich ist -nicht zuletzt aufgrund des Risikos unerwünschter, möglicherweise dramatischer, Nebenwirkungen v. a. nach wiederholter Verabreichung von Antitoxin- die präventive, aktive Immunisierung mit Tetanustoxoid einer metaphylaktischen Verabreichung des Antitoxins unbedingt vorzuziehen.


#

Tollwut

Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut, weshalb die Impfung von Pferden gegen Tollwut nicht unter den Core-Impfungen aufgeführt ist. Da außerdem weder eine Weiterverbreitung von Pferd zu Pferd noch von Pferd zu anderen Tieren möglich ist, genügt es, nur gefährdete Tiere zu impfen (z. B. Pferde bei Reisen in Länder, in denen noch Tollwut herrscht) und auf eine Populationsimpfung zu verzichten. Auf Grund der hohen Immunogenität ist eine einmalige Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung ab dem Alter von 6 Monaten ausreichend. Wiederholungsimpfungen in 3-jährigem Abstand werden als ausreichend betrachtet. Auf die Anzeigepflicht der Tollwut nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen wird hingewiesen. Cave: Der untersuchende Tierarzt kann sich bei der Untersuchung der Maulhöhle eines Pferdes mit nicht erkannter Tollwut infizieren.


#

West-Nil-Virus-Infektionen

Anfang September 2018 ist das West-Nil-Virus erstmalig in Deutschland aufgetreten. Seither ist das Virus regelmäßig bei Vögeln und Pferden nachgewiesen worden. Ebenso ist es zu Krankheitsfällen bei Pferden und Menschen gekommen. Das Epizentrum des Ausbreitungsgebietes lag bislang in Mitteldeutschland. Dies umfasste in erster Linie die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bislang war daher die Empfehlung, v. a. Pferde in den betroffenen und angrenzenden Gebieten gegen WNV impfen zu lassen. Von August bis November 2024 ist es zu knapp 180 WNV-Fällen bei Pferden in Deutschland gekommen. Mit 68 Fällen war Niedersachsen von allen Bundesländern am stärksten betroffen. Einzelne Fälle gab es auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Zu geographisch isolierten Einzelfällen ist es auch in der Vergangenheit immer wieder gekommen, ohne dass dies notwendigerweise zu einer Endemisierung des Virus geführt hätte. Die auffällige Häufung in Niedersachsen deutet aber daraufhin, dass sich WNV in der dortigen Wildvogelpopulation etabliert hat. Die Impfempfehlung wird daher zusätzlich zum bisherigen Ausbreitungsgebiet auf die gesamte norddeutsche Tiefebene ausgeweitet. Auch Pferde, die nur vorübergehend in diese Gebiete verbracht werden, sollten geimpft sein. Es ist damit zu rechnen, dass sich WNV weiter ausbreiten wird, mittelfristig ist daher eine flächendeckende Impfung von Pferden im gesamten Bundesgebiet anzustreben.

Bei den derzeit zugelassenen Impfstoffen handelt es sich um einen konventionellen inaktivierten Vollvirusimpfstoff ohne Markereigenschaften sowie um zwei Vektorimpfstoffe mit Markereigenschaften, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren erlauben könnten. Ein kommerzieller Test zur Unterscheidung zwischen Feldinfektion und Impfung ist derzeit allerdings nicht erhältlich. Laut Herstellerangaben können die Impfstoffe zur Erstimpfung bei Fohlen ab dem 5. bzw. 6. Lebensmonat eingesetzt werden. Die Grundimmunisierung besteht je nach Impfstoff aus zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 6 Wochen. Wiederholungsimpfungen sind in jährlichen Abständen durchzuführen. Die Impfstoffe reduzieren die Dauer und Schwere der klinischen Symptome einer West-Nil-Virus-Infektion. Die Schutzwirkung setzt je nach Impfstoff 2–3 Wochen nach der zweiten bzw. 4 Wochen nach der ersten Immunisierung ein. Auf die Anzeigepflicht nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen wird hingewiesen.


#
#

Weiterführende Informationen

Die vollständige Leitlinie zur Impfung von Pferden inkl. der Abschnitte B–D (Fachinformationen zu den einzelnen Infektionskrankheiten; Fachinformationen zu Infektionskrankheiten, für die derzeit kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht; Glossar) finden sich in OPEN AGRAR, dem Publikationsserver der Bundesforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Über den QR-Code kommen Sie direkt zum Artikel:

Zoom Image

#

Mitglieder des Arbeitskreises

Die Leitlinie wurde vom Arbeitskreis Pferde der StIKo Vet aktualisiert. Dem Arbeitskreis gehören an:
Prof. Dr. K. Feige; TiHo Hannover
Prof. Dr. K. Lohmann; Universität Leipzig
Dr. M. Köhler; prakt. Tierarzt, Wusterhausen
Dr. S. Mueller; Tiergesundheitsdienst Baden-Württemberg
Prof. Dr. R. Straubinger Ph.D.; LMU München
Prof. Dr. U. Truyen; Universität Leipzig
PD Dr. M. Venner; prakt. Tierärztin, Destedt
Prof. Dr. A. Volz; TiHo Hannover,
Dr. P. Witzmann; prakt. Tierarzt, Leinfelden-Echterdingen


#
#
#

Publication History

Article published online:
18 February 2025

© 2025. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany

Zoom Image
Zoom Image
Zoom Image