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DOI: 10.1055/a-2529-8782
Abklärung nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr bei Jugendlichen – Schritt für Schritt
Authors
Gelegentlich erfahren ambulant oder stationär tätige Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen, dass ihre jugendlichen Patient:innen vor Kurzem ungeschützten Geschlechtsverkehr hatten. In dieser, oft emotional aufgeladenen Situation stellen sich gynäkologisch-medizinische, juristische und psychotherapeutische Fragen, die unterschiedlich schnelle Entscheidungen erfordern.
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Eine Notfallverhütung (Pille danach) ist max. 5 Tage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr möglich, sollte aber immer so schnell wie möglich erfolgen.
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Die Pille danach (meist: Ulipristalacetat) ist meist gut verträglich und kann von allen Ärzt:innen rezeptiert werden, um die Einnahme zu beschleunigen. Danach sollte die Patientin zur Verhütungsberatung in einer Frauenarztpraxis vorgestellt werden.
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Kindesmissbrauch: Unter 14 Jahren sind sexuelle Handlungen strafbar, eine Einvernehmlichkeit gibt es hier nicht.
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Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Ab 14 Jahre sind sexuelle Handlungen nicht strafbar, wenn keine Abhängigkeits-, Zwangs- oder Ausnutzungssituation vorliegt. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen ist maßgeblich.
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Aus psychotherapeutischer Sicht muss auf (individuell sehr unterschiedliche) Symptome einer akuten Belastungsreaktion und im weiteren Verlauf auf mögliche Traumafolgestörungen geachtet werden.
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Bei der Behandlung der akuten Belastungsreaktion steht zunächst die emotionale und soziale Stabilisierung durch Gespräche, Sicherheit und unterstützende Begleitung im Vordergrund. Kurzzeitig können Psychopharmaka helfen, wenn starke Symptome bestehen. Eine zügige psychotherapeutische Unterstützung kann sinnvoll sein, um einen chronischen Verlauf zu verhindern.
Publication History
Article published online:
22 January 2026
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