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DOI: 10.1055/a-2690-4744
Der BDR vertritt auch die Krankenhausradiologie
Am 26.9.25 fand das diesjährige Herbsttreffen des Forums für Chefärztinnen und Chefärzte in der Radiologie (CAFRAD) in Düsseldorf statt. Unter der Moderation von Kerstin Westphalen (Berlin) und Christian Habermann (Hamburg) diskutierten die Teilnehmenden zum Thema „Verbundlösungen in der radiologischen Krankenhausversorgung“.
Am Nachmittag kamen zusätzlich berufspolitische Themen aus DRG und BDR zur Sprache. Dabei wurde einmal mehr deutlich, dass die aktuellen Herausforderungen, die in immer kürzerer Zeit und mit immer höherer Schlagzahl an uns herangetragen werden einer starken berufspolitischen Vertretung bedürfen. Die Gruppe der Radiologinnen und Radiologen ist, verglichen mit anderen Facharztgruppen, zu klein und muss daher geeint auftreten. Dies zu erreichen hat die strategische Partnerschaft von DRG und BDR zum Ziel und sie ist, so strapaziert der Ausdruck sein mag, darin auch alternativlos. Dennoch stellen sich noch immer viele im Krankenhaus tätigen Radiologinnen und Radiologen die Frage „Warum soll ich in den BDR eintreten? Vertritt mich der BDR überhaupt und reicht es nicht in der DRG zu sein für meine Vertretung?“
Dazu ist generell festzustellen, dass die DRG die Fachgesellschaft für alle Radiologinnen und Radiologen ist, unabhängig von Ihrem Tätigkeitsort – Krankenhaus oder Niederlassung. Ebenso ist der Berufsverband die berufspolitische Vertretung aller Radiologinnen und Radiologen in Klinik und Praxis. Bei den großen aktuellen Themen gibt es aber erhebliche Überschneidungen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Fachgesellschaft und Berufsverband Zugang zu unterschiedlichen Gesprächspartnern haben. Die DRG naturgemäß zu den Fachgesellschaften der anderen Fachgruppen, zur AWMF, zum GBA, in vielen Fragen auch zur Bundesärztekammer. Demgegenüber pflegt der BDR den Kontakt zu den anderen Facharztverbänden, zum Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa), zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und ebenfalls zur Bundesärztekammer. DRG und BDR haben nun über ihre Gesprächszugänge unterschiedliche Möglichkeiten der Einflussnahme. Diese sind für jeden Themenkomplex untereinander eng abzustimmen, was inzwischen auch erfolgreich geschieht. Nur so kann die Stimme der Radiologie auch hörbar werden und es sollte immer eine Stimme sein. Die Zusammenarbeit aller Radiologinnen und Radiologen ist also essentiell, damit auch die Mitgliedschaft in DRG und BDR.
Durch die im Frühjahr 2024 ausgelobte freie Mitgliedschaft bis Ende 2025 ist es uns gelungen gut 900 neue Mitglieder für den BDR zu gewinnen. Das ist sehr erfreulich. Neben der kostenlosen Einstiegsmitgliedschaft war eine Reform der Beitragsordnung für den BDR in Aussicht gestellt worden. Dieser Aufgabe hat sich der BDR-Vorstand in seiner Klausur in Dresden am 20.9.2025 gestellt. Als erstes Ergebnis werden die Beiträge substanziell sinken, für Chefärztinnen und Chefärzte, aber auch für die übrigen Beitragsgruppen in etwa auf das Niveau des Beitrags der für diese Berufsgruppe bei der DRG veranlagt wird. Einzelheiten hierzu werden gerade erarbeitet. In diesem Zusammenhang darf ich alle, die kürzlich BDR-Mitglieder geworden sind, bitten, dies aktuell auch zu bleiben. Eine vorsorgliche Kündigung ist nicht erforderlich. Nach Veröffentlichung der neuen Beitragsordnung im Frühjahr 2026 besteht selbstverständlich für alle ein Sonderkündigungsrecht. Umgekehrt darf ich alle ermuntern, die sich aktuell noch nicht für eine Mitgliedschaft entscheiden konnten, dies jetzt kostenlos zu tun. Im Vertrauen auf die in Aussicht gestellten vertretbaren Beiträge, die durch die Delegiertenversammlung des BDR im Frühjahr 2026 zu beschließen sein werden.
Unterstützen Sie bitte den BDR auch im Krankenhaus mit Ihrer Mitgliedschaft! Sie unterstützen uns damit, dass wir zusammen mit der DRG die Radiologie auch weiterhin zukunftsfähig halten können und werden.
Publication History
Article published online:
23 October 2025
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