Wenn Sie diese Zeilen lesen, werden wir - wie ich beim Schreiben dieses Grußwortes
intensiv hoffe, aber nicht sicher sagen kann - unsere gemeinsame Jahrestagung in Wiesbaden
erfolgreich hinter uns gebracht haben.
Wir hatten diese Form der Durchführung zunächst vorwiegend aus pragmatischen Gründen
gewählt. Wir waren dann aber bei Planung, Organisation und Gestaltung der Tagung doch
der festen Überzeugung, dass die verschiedenartigen Themenkomplexe, Durchführungsformen
und die internationale Beteiligung einen neuen und durchaus interessanten Aspekt beinhalten,
was die Informationsgewinnung und den Austausch von Ideen und Erfahrungen angeht.
Unsere Gesellschaft ist zwar von Grundidee und Satzung her wissenschaftlich orientiert,
interessiert sich aber sehr wohl auch für die praktische Umsetzung der Flugmedizin.
Daher müssen wir unser besonderes Augenmerk auch darauf richten, die Bestimmungen
für die Lizenzierung und Tauglichkeit von fliegendem Personal durch die EASA ("European
Aviation Safety Agency") zu implementieren. Auf die auf der Website der EASA eingestellten
NPA ("Notice of Proposed Amendment") sollten wir möglichst zahlreich reagieren und
korrigierend eingreifen.
Die beabsichtigte Einführung eines LAPL/LPL ("Light Aircraft Pilot's License/Leisure
Pilot License") mit Selbsterklärung des Piloten unter Zuhilfenahme eines niedergelassenen
Allgemeinmediziners oder sonstigen Arztes ohne jede flugmedizinische Expertise müssen
wir aus Gründen der Flugsicherheit und auch zum Schutz des Piloten vor sich selbst
unbedingt verhindern. Als Konsequenz dieses Systems müssten erneut die Erlaubnisbehörden
die Verantwortung für die Tauglichkeitsprüfungen übernehmen - eine Konstellation,
die ja erst jüngst im allseitigen Einvernehmen mit Änderung der LuftVZO zum 01. Juli
2007 abgeschafft wurde.
Das neue System hat sich sehr gut bewährt. Es ist effizient, schnell und kostengünstig.
Alle Beteiligten (Ministerium, Erlaubnisbehörden und Piloten) schätzen inzwischen
die alleinige Zuständigkeit unserer AMC/AME für die Tauglichkeit der Piloten. Da wir
einerseits keine zentrale Erfassung von Patientendaten, dafür aber eine unumstrittene
ärztliche Schweigepflicht und einen ausgefeilten Datenschutz haben, und zudem bei
den Erlaubnisbehörden keine fliegerärztliche Expertise vorhanden ist, müssen wir unser
derzeitiges System beibehalten. Lassen Sie uns darum kämpfen!
Nach wie vor gibt es noch keine abschließende Entscheidung über die notwendige Neufassung
der Durchführungsverordnung zur LuftVZO. Deren Fehlen führt in der Praxis immer wieder
zu Unsicherheiten und Diskussionen. Es kann keine Lösung sein, auf die Übernahme der
Verantwortung und die Regelung durch die EASA zu warten, da das noch dauern kann.
Wer die Zukunft der Flugmedizin in der europäischen Ausrichtung, Zusammenarbeit und
Harmonisierung sieht, kann die Ziele der ESAM durch Teilnahme an deren Jahreskongress
(ECAM) vom 13.-14. November in Budapest fördern.
Spannende Zeiten liegen vor uns. Engagieren Sie sich mit und bei uns, bleiben Sie
gesund!
Herzliche Grüße
Ihr
Oberstarzt Dr. Klaus Kimmich
Klaus Kimmich, Fürstenfeldbruck