Eine aktuelle Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Rheinland-Pfalz
zeigt: Zahnersatz, der 2006/2007 im (Nicht-EU-)Ausland eingegliedert wurde, entsprach
häufig nicht den Richtlinien. Demnach wies jede 3. Versorgung teils schwere Mängel
auf. 2 Dritteln der betroffenen Patienten empfahl der MDK sogar eine vollständige
Neuversorgung. Die Studie wurde jüngst von Dr. Christine Baulig in der Deutschen Zahnärztlichen
Zeitschrift Nr. 7/2008 dargestellt.
Was heißt dies nun für Patienten? Auf der einen Seite sind die reinen Kosten für die
Zahnersatzversorgung im Ausland häufig tatsächlich deutlich niedriger - oft bedingt
durch das geringere Lohn- und Ausbildungsniveau. Auf der anderen Seite sind die zusätzlichen
Aufwendungen für Reise und Unterbringung nicht zu vernachlässigen; bei eventuellen
Nachbesserungen oder gar Neuherstellungen des Zahnersatzes im Ausland kommen weitere
Kosten für Fahrt und Unterkunft hinzu. Im günstigen Falle nimmt der Zahnarzt im Ausland
seine Korrekturmaßnahmen kostenfrei vor.
Und wenn ein deutscher Zahnarzt die Mängel am Zahnersatz nach einer Auslandsbehandlung
beheben soll? Dies kann er ablehnen, so Baulig - mit der Ausnahme von Notfallbehandlungen.
Und auch die deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen sind nicht prinzipiell verpflichtet,
derartige Mängelkorrekturen oder gar Neuanfertigungen zu bezahlen. Dies bedeutet,
dass letztlich der Patient das Risiko einer Zahnersatzversorgung im Ausland selbst
trägt.