Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2008; 3(5): 56-58
DOI: 10.1055/s-0028-1102975
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TRBA 250: Schutzmaßnahmen berücksichtigen zum Wohl des Patienten und Personals

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Publication Date:
04 November 2008 (online)

Zusammenfassung

Die TRBA 250 berücksichtigen neben dem Arbeitsschutz für die Beschäftigten auch Maßnahmen zum Schutz der Patienten. Sie sorgen im Interesse der Beschäftigten im Gesundheitswesen dafür, dass für die spezifischen Tätigkeiten, bei denen sie mit biologischen Arbeitsstoffen Kontakt haben, spezifische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Diese können baulich-technischer, organisatorischer, hygienischer oder persönlicher Art sein. Sie dienen vor allem dazu, Infektionsrisiken zu vermindern. Die TRBA regeln neben dem Anwendungsbereich auch die Gefährdungs- bzw. Risikogruppen sowie die zu berücksichtigen Schutzstufen und Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Dieser Beitrag geht auf die Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten der Schutzstufe 2 ein.

HP Siegfried Kämper

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