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DOI: 10.1055/s-0028-1109638
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Zur Transparenz der Qualität von Pflegeeinrichtungen
On Quality and Transparency of Care FacilitiesPublication History
Publication Date:
28 July 2009 (online)
Zusammenfassung
Ziel: Der Gesetzgeber fordert die verständliche, übersichtliche und vergleichbare Darlegung der Qualität von Pflegeeinrichtungen (SGB XI § 115). Es wird untersucht, inwieweit die daraufhin abgeschlossenen Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) dazu geeignet sind, die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu ermitteln und transparent darzulegen. Methodik: Analyse der Kriterien und Qualitätsbereiche für Pflegeeinrichtungen. Erläuterung der Bewertungssystematik und Darstellungsebenen der Prüfergebnisse. Umfangreiche Modellrechnungen. Ergebnisse: Die Pionierleistung der Vertragspartner der PTV ist anzuerkennen. Allerdings überdecken bei den aktuellen PTV die Kriterien der Struktur- und Prozessqualität die Ergebnisqualität von Pflegeeinrichtungen. Aufgrund mehrerer aufeinanderfolgender Mittelwertberechnungen geht die Transparenz der Qualität von Pflegeeinrichtungen verloren. Dadurch sind gute Einrichtungen nicht als gute und schlechte sind nicht als schlechte erkennbar. Folglich gehen Anreize für exzellente Pflegedienstleistungen verloren. Die Anforderungen des Gesetzgebers werden durch die aktuellen PTV nicht erfüllt. Schlussfolgerungen: Zusätzliche Bewertungsstufen sind einzuführen. Instrumente zur Anerkennung von Spitzenleistungen sind einzuführen. Die Ergebnisqualität ist zu stärken. Sogenannte k. o. Kriterien sind einzuführen.
Abstract
Aim: German law requires the transparency and quality of care facilities. Together with partnering organisations, German statutory health insurance funds made an agreement to analyse and present the quality of care facilities. Their underlying concept is assessed for its ability to corresponding legal requirements. Method: Analysis of criteria for input-, throughput- and output-quality in care facilities. Explanation of assessment tool and illustration grid. Comprehensive calculations. Results: The pioneering health insurance funds’ work is appreciated. Throughput- and output-quality, however, overlap outcome quality, that is, poor performance is covered by good documentation. Incentives for the strive to care excellence are lost due to the transparency deficit of quality care facilities – the latter caused by multiple average determination of quality indicators. Methodical requirements are not yet achieved. Conclusion: Establish additional assessment grades and tools to recognise excellence in care facilities for the elderly. The statutory health insurance funds’ concept needs to strengthen considerations of outcome quality. Knockout criteria are to be installed to improve concept’s acceptance and prestige in expert circles.
Schlüsselwörter
Qualität - Transparenz - Pflegeeinrichtungen - Transparenzvereinbarung
Key words
quality - transparency - care facilities for the elderly - Germany
Literatur
- 1 Vereinbarung nach § 115 Abs.1a Satz6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertige Prüfergebnisse in der stationären Pflege. Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)- vom 17. Dezember 2008
- 2 Vereinbarung nach § 115 Abs.1a Satz6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertige Prüfergebnisse in der ambulanten Pflege. Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)- vom 17. Dezember 2008
- 3 Möller J, Heib K. Qualität in Gesundheitseinrichtungen. Schulenburg J, Greiner W Betriebliches Gesundheitsmanagement Bern; Hans Huber 2008: Kapitel 3.4
- 4 Schneider T, Sommerfeld W, Möller J. Länderübergreifende Audits der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung. Das Gesundheitswesen. 2003; 65 365-370
- 5 Seitz B, Weibler-Villalobos U, Zieres G. Der einrichtungsbezogene Qualitätsbericht. Altenheim. 2007; 9 36-38
- 6 Weibler U, Zieres G. Qualität in der Altenpflege. Bestandsaufnahme – Informationen – Ratgeber Nierstein; Iatros 2005
1 Weltgesundheitserklärung, verabschiedet auf der 51. Weltgesundheitsversammlung vom 21. Mai 1998.
2 Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53 SGB XI („GKV Spitzenverband”), Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.
3 Dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen, Verbraucherorganisationen auf Bundesebene sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung und Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene wurde eine Beteiligung in Form einer Stellungnahme zur Transparenzvereinbarung eingeräumt.
4 Die folgenden Überlegungen lassen sich auf den Anwendungsbereich ambulanter Pflegeeinrichtungen übertragen. In diesem Falle ist die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant [2] zu berücksichtigen.
5 Auf Anlassprüfungen sowie Wiederholungsprüfungen des MDK (vgl. SGB XI § 114) wird an dieser Stelle nicht eingegangen.
6 Siehe http://www.mds-ev.de/media/pdf/Transparenz-Vereinbarung_stationaer_Anlage_1_Stand_17-12-2008.pdf.
7 Die in eine Prüfung einbezogenen Bewohner werden entsprechend der Verteilung der Pflegestufen in der jeweiligen Einrichtung und innerhalb der Pflegestufen zufällig ausgewählt. Es werden 10 % der Bewohner, jedoch mindestens fünf und höchstens 15 Bewohner in eine Prüfung einbezogen.
8 Die Kriterien 1 – 33, 36 – 39 sowie 44 sind bewohnerbezogene Kriterien. Die Kriterien 65 – 82 bilden den Bereich „Befragung der Bewohner”.
9 Die Kriterien 34 – 35, 40 – 43 sowie 45 – 64 sind einrichtungsbezogene Kriterien.
10 Vollständige Modellrechung beim Erstautor.
Prof. Dr. Johannes Möller, MPH
Dekan des Fachbereiches Gesundheit und Pflege, Hamburger Fern-Hochschule
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
Email: johannes.moeller@hamburger-fh.de