Pneumologie 2008; 62 : 641– 642
In seinem ausführlichen Editorial weist Professor Teschler sehr
eindringlich auf das Dilemma bei der Verordnung unterschiedlicher MDI seit der
Regelung nach dem Rahmenvertrag vom April letzten Jahres und nach den
Rabattverträgen der Krankenkassen hin.
Die von Professor Teschler empfohlene Reaktion, die Patienten auf
ein anderes als das ursprünglich verordnete Device
„umzuschulen”, ist meines Erachtens nicht die primär
richtige und konsequente Reaktion auf diese Vorgaben. Schließlich hatte
der verordnende Facharzt für seinen Patienten gezielt ein bestimmtes
Device gewählt: Diese Entscheidung, dem Patienten das seinen physischen
und mentalen Verhältnissen entsprechend optimale MDI zu verschreiben, ist
Aufgabe des behandelnden Pneumologen und erfolgt aufgrund seiner fachlichen
Kompetenz und im Wissen um seinen Patienten. Diese begründete Entscheidung
und damit unser aller Entscheidungskompetenz kann und darf den
Rahmenvereinbarungen und Rabattverträgen nicht geopfert werden.
Herr Teschler stellt in seinem Editorial die Frage nach den
praktischen Konsequenzen für uns Pneumologen.
Die von ihm zu Recht geforderte fachliche Information der
mitbetreuenden Hausärzte erfolgt im Praxisalltag bereits durch
regelmäßige Kontakte mit zuweisenden Kollegen. Ebenso ist der enge
Austausch mit kooperierenden Apothekern ein Muss. Die Antwort kann aber nicht
die „Umschulung” von Patienten auf eine Therapie
„zweiter” Wahl sein, die kostenorientiert von Personen zu
wählen ist, von denen ein pneumologisches Fachwissen nicht erwartet werden
kann. Auch die Möglichkeit der aut idem Kodierung unter weiterer
Budgetbelastung der behandelnden Fachärzte in der Praxis ist langfristig
nicht der richtige Weg, um unsere Patienten am Therapiefortschritt zu
beteiligen, sondern ein geschlossenes Aufbegehren gegen die widersinnige
Einschränkung unseres ärztlichen Handelns.
Die in den letzten Jahren errungenen Fortschritte in der topischen
Therapie von Asthma und COPD sollten den Krankenkassen von den
Verbandvorsitzenden und Experten wie z. B. dem im Editorial
erwähnten Dr. Voshaar anhand der wissenschaftlich evaluierten Daten
deutlich gemacht werden. Hier handelt es sich um für Patienten relevante
Therapiefortschritte.
Änderungen gewählter Verordnungen stellen
diesbezüglich in vielen Fällen keine echte Alternative, sondern
therapeutische Rückschritte dar. Darüber muss sich mit dem
Gesetzgeber und den Vertretern der Krankenkassen von Verbandsebene
auseinandergesetzt und darüber müssen die Patienten informiert
werden! Und auch darüber: Therapiefortschritte zum Wohle der
Patienten umzusetzen, kostet Geld, das nicht wir behandelnde Ärzte zu
zahlen haben.