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DOI: 10.1055/s-0029-1233304
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
1. S3–Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie” 2008 – (AWMF–Register–Nr. 021/014) Teil II
Publication History
Publication Date:
23 June 2009 (online)
Da zu dem Themenkomplex der Strukturqualität derzeit keine prospektiven Studien existieren, wurden für die Empfehlungen fast ausnahmslos die bereits vorhandenen Leitlinien und Empfehlungen herangezogen.
Sowohl der diagnostische oder therapeutische Eingriff als auch die Sedierung sind eigenständige medizinische Verfahren. Führt ein Arzt den diagnostischen oder therapeutischen Eingriff und gleichzeitig das Sedierungsverfahren durch, übernimmt er nicht nur für den Eingriff, sondern auch für die Sedierung und/oder die Analgesie einschließlich der Überwachung und gegebenenfalls Wiederherstellung vitaler Funktionen die volle Verantwortung.
Spezielle Kenntnisse in Theorie und Praxis der Sedierung und/ oder Analgesie sind nicht nur für den Arzt, sondern auch für das ihn unterstützende nicht ärztliche Personal notwendig. Ein Arzt kann nicht in Personalunion zur gleichen Zeit den invasiven Eingriff durchführen und die Sedierung und/oder das Analgesieverfahren überwachen.
Nicht der den Eingriff durchführende Arzt, sondern eine speziell geschulte, in der Regel ärztliche Person sollte verantwortlich sein für das Sedierungsverfahren und die Überwachung der Vitalfunktionen. Die die Sedierung überwachende Person darf in dieser Zeit keine anderen Aufgaben wahrnehmen. Ob diese ärztliche Person im individuellen Fall – ausgenommen sind tiefe, durch Propofol oder Kombinationssedierung erzeugte Sedierungsgrade/Allgemeinanästhesien – durch qualifiziertes, speziell geschultes nicht ärztliches Personal ersetzt werden kann, ist im jeweiligen Einzelfall von dem die diagnostische oder therapeutische Intervention durchführenden Arzt unter Berücksichtigung der Struktur der Arbeitsstätte, des Zustands des Patienten und der Komplexität der Intervention vor Ort zu beurteilen und zu verantworten. Der den Eingriff durchführende Arzt muss sich vergewissern, dass diese Person ausreichend qualifiziert und in der Lage ist, ihre Aufgaben adäquat zu erfüllen. Die Problematik des Organisations–/Übernahmeverschuldens ergibt sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, welche sich aus dem Zivil–, Straf– und Berufsrecht herleiten. Den detaillierten Hinweisen der Hersteller der jeweils verwendeten Pharmaka, insbesondere zur Strukturqualität (z.B. apparative und personelle Ausstattung), ist zu folgen.
Unter der Leitung von:
Dr. A. Riphaus
Medizinische Klinik I, Klinikum Region Hannover GmbH Krankenhaus Siloah
Roesebeckstr. 15
30449 Hannover
Email: ariphaus@web.de
Unter der Leitung von:
Prof. Dr. T. Wehrmann
Fachbereich Gastroenterologie,Deutsche Klinik für Diagnostik
Aukammallee 33
65193 Wiesbaden
Email: till.wehrmann@dkd-wiesbaden.de