Subscribe to RSS
Please copy the URL and add it into your RSS Feed Reader.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/en/10.1055-s-00000011.xml
Dtsch Med Wochenschr 1996; 121(34/35): 1070-1071
DOI: 10.1055/s-0029-1233825
DOI: 10.1055/s-0029-1233825
Arztrecht
© 1996 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Beweislast beim Verlust von Krankenunterlagen – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. 11. 1995
Further Information
Publication History
Publication Date:
21 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Die Beweislast im Arzthaftpflichtprozeß betrifft die Frage, welche Partei für eine rechtserhebliche und im Falle des Bestreitens beweisbedürftige Tatsache Beweis antreten muß und damit auch das Risiko des Unterliegens im Prozeß trägt, wenn eine Aufklärung nicht möglich ist (1). Grundsätzlich gelten auch im Arzthaftpflichtprozeß die allgemeinen Beweislastregeln. Das heißt, der Patient, der den Arzt wegen eines Behandlungsfehlers auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat die klagebegründenden Tatsachen (objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Kausalzusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und eingetretenem Schaden, Verschulden des Arztes) darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen.