Zusammenfassung
Im Krankenhausbetrieb ist es seit jeher üblich, daß Chefärzte ihren Oberärzten für deren Tätigkeit im Liquidationsbereich – unabhängig von einer etwaigen Beteiligung der Oberärzte am Mitarbeiterpool für die nachgeordneten Ärzte – als pauschale Abgeltung in regelmäßigen zeitlichen Abständen, meist monatlich oder vierteljährlich, bestimmte Festbeträge zahlen. Schriftliche Vereinbarungen hierüber bestehen nur selten.