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DOI: 10.1055/s-0029-1235038
© 1994 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Der Sachverständige und sein Gutachten
Publication History
Publication Date:
17 July 2009 (online)
Zusammenfassung
Im Zivilprozeß vor allem spielen wegen des Verhandlungsgrundsatzes die Beweismittel, mit denen die Parteien den Beweis für ihre Behauptungen erbringen können, anders als in Rechtsstreiten, die nach anderen Prozeßordnungen ablaufen, eine hervorgehobene Rolle. Besondere Bedeutung kommt in Medizinschadensfällen dabei dem Beweis durch Sachverständigen-Gutachten zu. Derlei Rechtsstreite werden fast ausschließlich durch Sachverständigen-Gutachten, wenn nicht entschieden, so doch maßgeblich beeinflußt. Gute Sachverständige sind rar, und entsprechend lange sind die Wartezeiten für die Gutachten. Nicht so selten ist es bisher geschehen, daß die Enttäuschung der Parteien und der Gerichte über das Gutachten groß war, weil der Sachverständige Fragen, die nicht gestellt waren, beantwortete und die gestellten unbeantwortet ließ, weil er den Beweisbeschluß mit dem Gutachtenauftrag mißverstanden oder nicht verstanden hatte. Hier hat das Rechtspflegevereinfachungsgesetz (1) Änderungen gebracht. Vorgehensweisen sind nunmehr legalisiert, mit denen diese Mängel schon bisher ausgeräumt werden sollten. Für Sachverständige ergeben sich hierdurch gravierende Änderungen, die zu kennen gut sein dürfte.