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DOI: 10.1055/s-0029-1235065
© 1994 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Öffnung von Arztpost im Krankenhaus – Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. 9. 1993
Publication History
Publication Date:
17 July 2009 (online)

Zusammenfassung
Die Frage, inwieweit nichtärztliches Personal im Krankenhaus berechtigt ist, Arztpost zu öffnen, ist immer wieder Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Krankenhausärzten und Krankenhausverwaltung. Das Landgericht Arnsberg hat in einem Urteil vom 27. 10. 1989 -10 367/89 – (1) entschieden, daß eine Adressierung «zu Händen» eines namentlich bezeichneten Krankenhausarztes von der Krankenhausverwaltung so verstanden werden darf, daß nicht der betreffende Arzt, sondern das Krankenhaus Adressat des Briefes ist; nach Auffassung des Gerichts versteht der allgemeine Geschäftsverkehr die Adressierung «zu Händen» einer bestimmten Person lediglich als Verteilungsvermerk für den Adressaten. Einen weiteren Beitrag zu dieser Problematik liefert jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 15. 9. 1993 -4 Sa 1772/92.