Dtsch Med Wochenschr 1992; 117(20): 801-802
DOI: 10.1055/s-0029-1235339
Arztrecht

© 1992 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Einsicht in Krankenakten durch die Krankenhausverwaltung

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
Further Information

Publication History

Publication Date:
20 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Es wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Krankenhausverwaltungen, ohne den behandelnden Arzt oder den Patienten vorher zu fragen, Krankenakten aus dem Archiv holen, zum Beispiel zur Klärung von Fragen bei der Abrechnung mit Kostenträgern oder zur Vorbereitung von Schriftsätzen in Schadensersatzprozessen wegen eines Behandlungsfehlers. Auf Bedenken der Ärzte im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht wird häufig entgegnet, daß die Mitarbeiter der Verwaltung kraft Dienstrechts ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen und die Krankenakten im übrigen im Eigentum des Krankenhausträgers stünden.