Dtsch Med Wochenschr 1992; 117(22): 880-883
DOI: 10.1055/s-0029-1235346
Arztrecht

© 1992 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Das Betreuungsgesetz und seine Umsetzung in die Krankenhauspraxis

H.-D. Lippert
  • Blaustein
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Publication Date:
20 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Zum 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz (BtG) vom 12. September 1990 in Kraft getreten (1). Es bringt erhebliche Veränderungen im 3. Abschnitt des 4. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Überschrift «Vormundschaft» trägt. Bisher ist hier geregelt:

  1. die Vormundschaft über Minderjährige,

  2. die Vormundschaft über Volljährige und

  3. die Pflegschaft.

Das Gesetz behält die Regelungen zu 1. und 3. mit erheblichen Änderungen bei, Ziff. 2 wird durch das Betreuungsgesetz ersetzt (2).

Das Gesetz gilt nicht nur für nach dem 1. Januar 1992 zu begründende Betreuungsverhältnisse, sondern leitet bisher bestehende Vormundschaften und Pflegschaften in Betreuungsverhältnisse über. Mit der Gesetzesänderung entfallt auch die gerade im arztrechtlichen Bereich bedeutsame Begründung von Gebrechlichkeitspflegschaften, etwa um die Einwilligung des Patienten in diagnostische Untersuchungen und Operationen zu ersetzen.