Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat im April 1992 dem Bundesrat einen von ihr beschlossenen «Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTAG)» (1) zugeleitet. Durch dieses Gesetz sollen das derzeit geltende gleichnamige Gesetz vom 8. 9. 1971 (MTA-G) (2) sowie die in den neuen Bundesländern nach dem Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 (3) noch zur Anwendung kommenden Ausbildungsregeln abgelöst werden.