Dtsch Med Wochenschr 1992; 117(42): 1611-1613
DOI: 10.1055/s-0029-1235396
Arztrecht

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Zeitpunkt der Patientenaufklärung – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. 4. 1992

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
21 August 2009 (online)

Zusammenfassung

In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, daß eine ordnungsgemäße Aufklärung nur dann vorliegt, wenn sie so rechtzeitig erfolgt, daß dem Patienten zwischen der Aufklärung und dem geplanten Eingriff genügend Zeit verbleibt, um das Für und Wider, gegebenenfalls nach Beratung mit seinen Angehörigen, in Ruhe abzuwägen. Dieser Zeitpunkt läßt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles bestimmen (vgl. statt vieler Kern-Laufs, Die ärztliche Aufklärungspflicht, 1983, S. 41; BGB-Reichsgerichtsrätekommentar-Nüßgens, 12. Aufl. 1989, § 823 Anh. II Rdnr. 100). In einem Urteil vom 7. 4. 1992 ( VI ZR 192/91 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu erstmals einige Grundsätze entwik-kelt.