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DOI: 10.1055/s-0029-1235396
© 1992 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Zeitpunkt der Patientenaufklärung – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. 4. 1992
Publication History
Publication Date:
21 August 2009 (online)
Zusammenfassung
In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, daß eine ordnungsgemäße Aufklärung nur dann vorliegt, wenn sie so rechtzeitig erfolgt, daß dem Patienten zwischen der Aufklärung und dem geplanten Eingriff genügend Zeit verbleibt, um das Für und Wider, gegebenenfalls nach Beratung mit seinen Angehörigen, in Ruhe abzuwägen. Dieser Zeitpunkt läßt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles bestimmen (vgl. statt vieler Kern-Laufs, Die ärztliche Aufklärungspflicht, 1983, S. 41; BGB-Reichsgerichtsrätekommentar-Nüßgens, 12. Aufl. 1989, § 823 Anh. II Rdnr. 100). In einem Urteil vom 7. 4. 1992 ( VI ZR 192/91 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu erstmals einige Grundsätze entwik-kelt.