Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) fordert, in einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende zu regeln. Formuliere jemand seine Patientenverfügung, solle er hierbei auch an eine Organspende denken und seine Meinung dazu schriftlich festhalten, erläuterte Dr. rer. pol. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO.
Aussicht auf ein neues Leben
Aussicht auf ein neues Leben
"Jedes gespendete Organ bedeutet für einen der bundesweit 12 000 schwer kranken Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation die Aussicht auf ein neues Leben", so Beck. Wie Prof. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, betonte, steht die Zustimmung zur Organspende nicht im Widerspruch zu einer Patientenverfügung. Für eine postmortale Organentnahme müssen intensivmedizinische Maßnahmen beibehalten werden, was jedoch nicht mit einer lebensverlängernden Maßnahme verwechselt werden dürfe, stellte Kirste klar.
Konkrete Formulierung in der Patientenverfügung
Konkrete Formulierung in der Patientenverfügung
In Deutschland ist die Voraussetzung für eine Organentnahme der eindeutig nachgewiesene Hirntod. Um die Organe zu schützen, halten kurzfristig Maschinen den Kreislauf des verstorbenen Spenders aufrecht, erklärte Beck. Nach Ansicht der DSO sollte in einer Patientenverfügung der Organspende Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen eingeräumt werden. Das Bundesministerium für Justiz gibt beispielsweise in seiner Broschüre zur Patientenverfügung konkrete Formulierungen vor, mit denen die persönliche Entscheidung hinreichend dokumentiert werden kann.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt