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DOI: 10.1055/s-0029-1236040
© 1988 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Ausstellung von Bescheinigungen durch Krankenhausärzte als Dienstaufgabe
Publication History
Publication Date:
13 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Nach Nr. 3 Abs. 1 der Sonderregelung (SR) 2 c zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) gehört es unter anderem zu den durch das gezahlte Gehalt abgegoltenen arbeitsvertraglichen Haupttätigkeiten des angestellten Krankenhausarztes, ärztliche Bescheinigungen auszustellen. Bei manchen Arten solcher Bescheinigungen taucht die Frage auf, ob es sich bei ihnen nicht um «Gutachten» im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 SR 2 c BAT und damit um eine vergütungspflichtige Nebentätigkeit handelt. Für den formularmäßigen ärztlichen Bericht bei Blutentnahmen für Alkoholtests und für die Todesbescheinigung ist die Frage inzwischen durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) geklärt worden.
