Suchttherapie 2009; 10(3): 100
DOI: 10.1055/s-0029-1237501
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Für Sie notiert - Gesetzesänderungen zur Diamorphinbehandlung

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Publication Date:
24 August 2009 (online)

 

Nach einem jahrelangen Diskussionsprozess wurde im Deutschen Bundestag Ende Mai eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen. Schwerstabhängige von Opiaten können nun legal mit Diamorphin behandelt werden.

Am 28. Mai 2009 wurden vom Deutschen Bundestag auf Basis eines von der SPD-Fraktion initiierten Gruppenantrags die notwendigen Gesetzesänderungen für die Einführung der heroingestützten Behandlung von Schwerstopiatabhängigen mit großer Mehrheit beschlossen. Lediglich die CDU-Fraktion stimmte dagegen, nachdem sie zuvor einen eigenen Antrag vorgelegt hatte, der sich dafür aussprach, bestimmte Fragestellungen (u. a. zur Abstinenzrate) in weiteren wissenschaftlichen Modellprojekten zu untersuchen.

Nach Meinung der meisten Experten und Politiker zielte der CDU-Antrag im Wesentlichen jedoch darauf ab, die Einführung der Diamorphinbehandlung in die gesundheitliche Regelversorgung zu verzögern.

Die Heroinambulanz in Bonn (Fotos: Christoph Dilg).