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DOI: 10.1055/s-0029-1239597
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Für Sie unterwegs - Spielsuchtprävention im deutschsprachigen Raum
Publication History
Publication Date:
24 August 2009 (online)
In mehreren aufeinanderfolgenden Veranstaltungen wurden auf einem Symposium im Rahmen der Hamburger Suchttherapie-tage aktuelle Entwicklungen in Politik, Praxis und Forschung zur Frage der Prävention der Glücksspielsucht diskutiert.
Im Rahmen der diesjährigen 14. Hamburger Suchttherapietage fand am 4. Juni 2009 das eintägige Symposium "Spielsuchtprävention im deutschsprachigen Raum – Aktuelle Entwicklungen in Politik, Praxis und Forschung" statt. Die Veranstalter Dr. Jens Kalke (ISD, Hamburg) und Dr. Artur Schroers (ISP, Wien) nahmen den im Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag zum Anlass, eine Bestandsaufnahme zu den Reaktionen, Folgen und Effekten des Regelwerks vorzunehmen. Der rund 90-köpfigen, interdisziplinären Zuhörerschaft bot sich ein spannendes und vielfältiges Programm.
Im ersten Teil des Symposiums wurde eine Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag gezogen. Dietrich Hellge-Antoni, Fachreferent der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, nahm eine Bewertung der im Staatsvertrag geforderten Maßnahmen zur Prävention und Verbesserung der Hilfen bei der Glücksspielsucht sowie der geforderten Intensivierung der Glücksspielsuchtforschung vor. Seine Zwischenbilanz hinsichtlich der in § 1 des Glücksspielstaatsvertrags verankerten primären Ziele fiel überwiegend positiv aus. Allerdings bestünde hinsichtlich der Effektivität der bislang ergriffenen Maßnahmen zur Unterbindung der Entstehung der Glücksspiel- und Wettsucht noch Optimierungsbedarf.
Der Kölner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dr. Manfred Hecker, präsentierte anschließend eine juristische Einschätzung zum Bestand des Glücksspielstaatsvertrags. Der Kritik , dieser sei mit den europäischen Wettbewerbsgesetzen nicht zu vereinbaren, hielt er aktuellere Urteile des Bundesverfassungsgerichts (vom 14.10. 2008 und 20.3.2009) entgegen, welche die derzeitige Regelung des Spiel- und Wettangebots in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag stützen.
Günter Zeltner, Stuttgart (Foto: A. Schroers).
Aus Sicht der Prävention zog der Leiter des Referats Prävention des Substanzmissbrauchs von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Peter Lang, eine Zwischenbilanz. Die BZgA käme durch verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach, indem sie durch die Erstellung und Bereitstellung umfangreicher und vielfältiger Informationsmaterialien aktive Maßnahmen zur Suchtprävention fördere und durch die angebotsimmanente Aufklärung die Verhaltensänderung betroffener Spieler unterstütze.
Zu den von der BZgA bereitgestellten Informationsangeboten zählen u.a. eine kostenlose Telefonberatung, Anzeigenkampagnen, Broschüren sowie der Internetauftritt www.spielen-mit-verantwortung.de. Obwohl die Nutzung und Akzeptanz der in Zusammenarbeit mit den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks erstellten Informations- und Beratungsangebote hoch seien, stünde ein Nachweis der Wirksamkeit auf der Ebene der Allgemeinbevölkerung noch aus.
Den Abschluss des ersten Veranstaltungsblocks des Symposiums bildete ein Vortrag von Günther Zeltner von der Beratungsstelle der Evangelische Gesellschaft (EVA), Stuttgart. Zeltner wusste zu berichten, dass vielerorts das Hilfesystem dem gesteigerten Zulauf an glücksspielsüchtigen Klienten nicht gewachsen sei. Auf Grundlage eigener Hochrechnungen und Schätzungen ginge der Referent davon aus, dass derzeit eine Versorgungsquote von lediglich 3 % gewährleistet sei. Zusätzliches Personal und weitere Sachmittel seien vonnöten, um langfristig die Versorgung in der PSB zu gewährleisten.