Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2009; 16(3): 145
DOI: 10.1055/s-0029-1241742
DFR-Mitteilungen

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Kommentar zur GOÄ - Fachverband regt Nachbesserungen an

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Publication Date:
25 September 2009 (online)

 
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Wir haben der Bundesärztekammer gegenüber einige Punkte angesprochen, die aus unserer Perspektive, aber vermutlich auch aus der anderer präventiv orientierter Fachgesellschaften, in dem Entwurf zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) korrigiert werden müssen. Nun ist der Vorstand des DFR von der Bundesärztekammer auf entsprechende Anfrage um einen Kommentar zur Reform der GOÄ gebeten worden.

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An einigen Stellen ist noch Korrekturbedarf

Unserer Meinung nach ist eine Unterordnung von Beratungsleistungen unter den Begriff des Behandlungsfalles nicht sachgerecht. Vielmehr sollten wir Ärzte präventivmedizinische Beratungsleistungen, die auf einer von der zuständigen Kammer anerkannten Bezeichnung beruhen, separat und gegebenenfalls auch mehrfach (je 10 Minuten Dauer) anrechnen können. Daneben sind die Impfl eistungen auf die sachgerechte Verwendung von Kombinationsimpfstoff en und deren erhöhten, da mehrfachen, Beratungsbedarf abzustellen.

In speziellen Situationen wird auch eine individuelle Literaturrecherche erforderlich sein, sei es auf konventionelle Art oder im Internet auf fachlich einwandfreien Seiten. Dies, die Aufbereitung für den Ratsuchenden und der zugehörige fachliche Kommentar, sollten abgebildet werden.

Ebenso ist die Kontaktaufnahme des Ratsuchenden mit dem beratenden Arzt während seiner anschließenden Reise ein neues Leistungselement, das den vorherigen persönlichen Kontakt fortsetzt, wenn auch mit anderen Mitteln (E-Mail, Internettelefonie oder SMS). Konsiliarische Stellungnahmen können heute per Telemedizin angefragt werden, wenn der Reisende aus einem Krankenhaus im Gastland heraus eine Zweitmeinung zu dort veranlassten Maßnahmen erfragen möchte. Dieses Leistungsgeschehen ist mit den konventionellen Beratungsziff ern des behandlerischen Kontaktes nicht mehr korrekt beschrieben.

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Beiteiligen Sie sich an der Diskussion

Da einige dieser Punkte ja durchaus auch auf andere präventivmedizinisch orientierte Fachgesellschaften zutreff en, bitten wir unsere Mitglieder, die in solchen Gesellschaften vertreten sind, auch dort mit dem Ziel einer gleichlautenden Intervention aktiv zu werden. Was jetzt in einer noch informellen Phase nicht angeregt wird, kann nach Verabschiedung der neuen GOÄ voraussichtlich auf Jahre hinaus nicht korrigiert werden.

Dr. Burkhard Rieke, Vorstandsmitglied des DFR