Radiopraxis 2009; 2(4): 241-243
DOI: 10.1055/s-0029-1244945
Verbandsnachrichten

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Mitteilungen des RTaustria

Christa Friske, Michaela Rosenblattl, Karin Haller, Gabriele Jaksch
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Publication History

Publication Date:
11 December 2009 (online)

Table of Contents #

Rückblick 2009

Nun ist das Jahr 2009 in einigen Tagen auch bald zu Ende und RTaustria kann auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurückblicken. Die Basis, das dies alles überhaupt möglich ist, sind die Berufskolleginnen und –kollegen, die sich wieder viele Stunden ehrenamtlich für den Beruf eingesetzt haben. Genauso wichtig sind unsere Mitglieder, die mit Ihren Beiträgen die finanzielle Grundlage schaffen.

Wir bedanken uns herzlich bei unseren Mitgliedern, die teilweise seit Jahren und Jahrzehnten dem Verband die Treue halten und jenen, die sich heuer für eine Mitgliedschaft entschlossen haben.

Was hat RTaustria 2009 für seine Mitglieder und die Berufsgruppe getan? (Auszug aus den Aktivitäten 2009)

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Fortbildung

  • Kongress im Mai 2009 in Eisenstadt, der einige Rekorde gebrochen hat

    • erstmalig eine Teilnehmeranzahl von über 200 Besuchern

    • erstmalig 5 RTaustria–Workshops am Vortag

    • höchste Zahl an Ausstellern und Sponsoren seit 2004

  • Workshop „Aktualisierung im Strahlenschutz” im September 2009

  • Mitarbeit im Herausgeberteam der Radiopraxis

Information über weitere Fortbildungen im Newsletter und im Fortbildungskalender auf www.rtaustria.at

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Berufspolitik

  • Mitarbeit bei MTDaustria und beim europäischen Verband (EFRS)

  • Mitarbeit in der Bildungsgruppe bei MTD–Austria

  • Mitarbeit bei den regionalen Gruppen von MTD–Austria

  • Mitarbeit bei der Ö–Norm „MR–Sicherheit” – RTaustria wurde eingeladen hier die Qualitätsstandards mit zu entwickeln

  • Knapp über 200 neue Registrierungen verarbeitet – derzeit sind knapp 1100 Registrierungen vorhanden

  • Mitarbeit bei der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards Brustkrebsfrüherkennung”. Diese Arbeitsgruppe wurde von der Gesundheit Österreich GmbH ins Leben gerufen. RTaustria wurde eingeladen hier mitzuarbeiten, um auch die Sichtweise und das Know–How der Radiologietechnologinnen und –technologen einfließen zu lassen.

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Service

  • Aktualisierung der Homepage

  • Aussendung von 12 Newslettern

  • Seit 2009 Erweiterungsangebot für die Rechtschutzversicherung für den privaten Bereich – Profitieren Sie als Mitglied von günstigen Gruppenkonditionen

  • Neuer übersichtlicher und interaktiver Mitgliederbereich mit Aktualisierungsmöglickeit der Mailadresse für den Newsletter und Beauskunftung/Hinterlegung der Abonummer der Radiopraxis

    • Mit einem Klick verwalten Sie die Zusendung des Newsletters

    • Auf der Einstiegsseite sehen Sie, ob und mit welcher Mailadresse Sie registriert sind. Ändert sich Ihre Mailadresse, können Sie hier sofort die Änderung vornehmen und der Newsletter oder Anfragen zum Passwort werden an die aktualisierte Adresse gesendet.

    • Hier finden Sie auch Ihre Abonummer der Radiopraxis, die Sie für die Einsendung der CRTE–Punkte benötigen. Sollte die Nummer noch nicht eingetragen sein, können Sie den Eintrag selbst vornehmen.

    • Beantwortung von Mitgliederfragen zum Berufsrecht, zum Thema Arbeiten im Ausland, uvm.

Mag.a Christa Friske, Geschäftsführerin RTaustria

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Aktuelle MTD–Gesetze und Verordnungen mit historischer Entwicklung

MTD–Austria hat auf der Homepage eine detaillierte Übersicht der Gesetzeslage des MTD–Gesetzes erstellt. RTaustria hat auf der Homepage www.rtaustria.at ein Link dorthin eingerichtet: www.rtaustria.at/Gesetzestexte_25.html.

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Nächste RTaustria–Workshops: Aktualisierung im Strahlenschutz

Am 16. Januar 2010 findet von 8–18 Uhr der nächste Workshop an der FH Wiener Neustadt statt. Innerhalb von 3 Wochen war der Workshop so gut wie ausgebucht (Zum Redaktionssschluss ist noch 1 Platz verfügbar).

Optimal sind Sie über unsere Workshops mit unserem Newsletter informiert. Abonnieren Sie ihn unter www.rtaustria.at/info.

Hinweis für unsere Berufskolleginnen aus der Steiermark, dem Südburgenland und Kärnten: Im März 2010 findet der nächste Workshop in Graz statt.

Zur Information: Radiologietechnologinnen und –technologen sind gemäß ihrer Ausbildung berechtigt Strahlenschutzbeauftragte zu sein. Weiters ist jeder RT, der allein tätig ist, z.B. im Rahmen des Nachtdienstes, eine weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Person (gem. Strahlenschutzverordnung) und somit zur Fortbildung gem. Strahlenschutzverordnung verpflichtet.

Achten Sie darauf: Es muss beim Betrieb der Anlagen immer ein Strahlenschutzbeauftragter, bzw. weitere betraute Personen anwesend sein. Urlaubs– und Krankenstandssituationen sind zu beachten.

RTaustria empfiehlt allen, für den Strahlenschutz Verantwortlichen, den beschäftigten Radiologietechnologinnen und –technologen die Fortbildung zukommen zu lassen, um den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung auch in Situationen, wie Nachtdienst, Urlaubszeit usw. gerecht zu werden.

Auszug aus Allgemeine Strahlenschutzverordnung BGBl. II Nr. 191/2006 5. Abschnitt: § 41 Abs. (4) Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen haben die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu den in der Anlage 8 angeführten Fachgebieten im Ausmaß von mindestens 8 Stunden in Abständen von höchstens 5 Jahren nachzuweisen, sofern sich deren Tätigkeit auf die Ordination eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes beschränkt, im Ausmaß von mindestens 4 Stunden. Die Behörde kann, wenn der Nachweis über die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen nicht oder nicht vollständig erfolgt, die Anerkennung widerrufen oder mit entsprechenden Auflagen versehen.

Da der Großteil unserer Berufskolleginnen und –kollegen in Krankenanstalten (Univ. Kliniken, Krankenhäusern, Instituten, Ambulatorien) arbeitet, bietet RTaustria den Workshop prinzipiell seit 2005 für 8 Stunden an. Die Kurse von RTaustria sind seit 2005 beim Bundesministerium für Gesundheit anerkannt.

Michaela Rosenblattl, MEd. Präsidentin RTaustria

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Aktuelles vom Europäischen Verband der Radiologietechnologinnen und –technologen

Am 23. und 24. Oktober fand in Budapest das Second Annual General Meeting der European Federation of Radiographer Societies (EFRS) statt. Von den derzeit 29 Mitgliedsstaaten waren 24 Länder persönlich durch zumindest einen Delegierten vertreten.

Die in Lissabon 2008 begonnene Entwicklung gemeinsamer Visionen und Ziele der Radiologietechnologen und –technologinnen Europas wurde fortgesetzt. Manches konnte bereits umgesetzt werden (z.B. Kontaktaufnahme zum EU–Parlament, Mitarbeit bei der Alliance of MRI, Kontaktaufnahme zu Europäischen Fachverbänden), vieles ist noch zu tun, wie z.B. die Entwicklung einer „Role development of Radiography” oder Aufbau eines Expertennetzwerkes.

Die Homepage der EFRS (www.efrs.eu), wo schon bis dato viele Informationen abgerufen werden konnten, wird mit Januar des kommenden Jahres modifiziert, jedes Mitgliedsland kann dann alle aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten direkt der Homepage entnehmen. Auf der Homepage von RTaustria (www.rtaustria.at) können Sie direkt zur EFRS verzweigen.

In Budapest wurde erstmals ein „Code of Ethic” präsentiert. Dieser wurde im Zuge des Meetings diskutiert und soll in den nächsten Monaten veröffentlich werden. Der „Code of Ethics” ist eines der wichtigsten Merkmale einer Profession. Dieses Verbindende unter den Berufsverbänden ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Österreich seit 2004 geht.

Ihre Erfahrung und Ihr Beitrag sind gefragt! Radiologietechnologinnen und –technologen aller Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, ihre Erfahrung in Expertengruppen der Federation einzubringen. Um die Interessen unseres Berufes in diversen EU–Projekten zu vertreten, ist es notwendig, das Wissen erfahrener Berufskollegen zu nutzen. Derzeit sind 17 Experten aus 9 verschiedenen Staaten der EFRS genannt. Aus Österreich werden derzeit noch Experten gesucht.

Aufruf: Wenn Sie Experte in den Bereichen CT, MRT, Interventionelle Radiografie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Strahlenschutz und Dosimetrie oder Qualitätssicherung sind, schicken Sie bitte ihre Nominierung sowie Ihren Lebenslauf an: international@radiologietechnologen-austria.at.

Insgesamt war das Meeting der EFRS in Budapest wieder sehr produktiv.

Mit 2010 kann die EFRS mit Bosnien Herzegowina ein neues Mitglied begrüßen. Mit diesem Beitritt umfasst die EFRS nun stolze 30 Mitglieder.

Karin Haller, MEd. Referentin Internationale Kontakte RTaustria

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Information von MTD–Austria zur Registrierung – Schreiben der Präsidentin an alle Berufsangehörigen der MTD–Berufe

Liebe MTD–Berufsgruppen–Angehörige, die MTD sind „ganz besondere Berufe”, zählen sie doch zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen. Das MTD–Gesetz regelt unter Anderem auch die Pflichten, die der Beruf mit sich bringt. Dazu zählt auch die lt. MTD–Gesetz verpflichtende Fort– und Weiterbildung, die jedoch derzeit nur recht vage geregelt ist. Dennoch haben sich Angehörige der gehobenen medizinisch–technischen Dienste durch ständige Fort– und Weiterbildung die entsprechenden Kenntnisse über den jeweiligen Stand des Berufes anzueignen.

Es ist klar, dass allein durch die Fortschritte in Medizin, Technik und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, durch neue Techniken und Methoden eine laufende Aktualisierung des individuellen Wissens und Könnens stattfinden muss. Das ist nicht nur berufsethisch und aus Verantwortung gegenüber den Patienten/Klienten relevant, sondern dient genauso der Patientensicherheit und dem hohen Qualitätsanspruch, der alle MTD–Berufe vereint.

Heute ist die Fortbildung der MTD gesetzlich zwar „verpflichtend”, jedoch noch immer recht vage formuliert. In Zukunft wird der Fortbildung der MTD–Berufe weit größere Bedeutung als bisher zugemessen werden. So soll gemäß dem Arbeitsprogramm der amtierenden Regierung anlässlich der Registrierung der Berufsberechtigungen auch eine Erfassung der absolvierten Fortbildungen erfolgen. Dabei ist derzeit jedoch noch völlig offen, wie Fortbildung als Begriff definiert werden wird, was darunter fallen wird und welche Konsequenzen damit verbunden sein werden.

Das heißt, dass alle Gesundheitsberufe ganz grundsätzlich vermehrt mit der Nachweisbarkeit von Bildungsmaßnahmen konfrontiert sein werden. Wir sollten nicht vergessen, dass jegliche Fortbildung eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätssicherung darstellt, die besonders im verantwortungsvollen Bereich der Gesundheitsberufe maßgeblich ist.

Ich setze mich persönlich dafür ein, dass eine künftige Lösung bzw. Konkretisierung einer verpflichtenden Fortbildung für alle MTD–Berufe eine Win–Win–Situation für alle Beteiligten darstellen muss. Das heißt, dass den hochprofessionellen Ansprüchen der MTD, den berechtigten, hohen Erwartungen der Patienten/Klienten genauso wie den Anliegen der Gesundheitspolitik Rechnung getragen werden soll, sofern Letzere auch in der Umsetzung für alle MTD „lebbar” sind. Ein entsprechendes Papier hat MTD–Austria bereits Bundesminister Alois Stöger übermittelt, es wird aber noch viele konstruktive Gespräche und Diskussionen brauchen, um zufriedenstellende Resultate im geschilderten Sinn zu erreichen.

Unbestreitbar ist jedenfalls: Die Rasanz des Fortschritts wird sich in einem Maß der Fortbildung finden, das die Patientensicherheit und die Professionalität der Berufe gleichermaßen berücksichtigt. Daran kommen wir nicht vorbei, und ich finde das im Interesse aller MTD gut so.

Ihre

Mag. a Gabriele Jaksch Präsidentin MTD–Austria