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DOI: 10.1055/s-0030-1248734
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Eigene Regelung für Gesundheitsbereich - EU-Kommission plant sektorale Arbeitszeitrichtlinie
Publication History
Publication Date:
01 February 2010 (online)
- Bisheriger Streit drehte sich vor allem um opt-out-Regelung
- Ziel: Flexiblere Arbeitszeiten unter Rechtsprechung des EuGH
- Keine Überstundenregelungen zulasten der Gesundheit der Arbeitnehmer
Eine gründliche Überarbeitung der umstrittenen EU-Arbeitszeitrichtlinie wird einer der Schwerpunkte der neuen Europäischen Kommission bilden. Für den Gesundheitsbereich will die Behörde möglicherweise sogar einen eigenen Regelungsvorschlag vorlegen. Das kündigte der angehende Beschäftigungskommissar der Europäischen Union, Lazlo Andor, bei seiner Befragung durch das Europäische Parlament (EP) im Vorfeld seiner Amtseinführung an.
#Bisheriger Streit drehte sich vor allem um opt-out-Regelung
Zur Erinnerung: Eine Revision der EU-Vorschriften zur Arbeitszeitorganisation in zahlreichen Branchen, darunter dem Krankenhauswesen und dem Rettungsdienst, war im April letzten Jahres gescheitert, nachdem sich während 5 Jahre dauernder Verhandlungen weder die Sozialpartner noch der EU-Gesetzgeber auf eine einheitliche Linie einigen konnten. Der Streit hatte sich im Wesentlichen um die Ausnahmeregelung für eine Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch freiwillige Überstundenvereinbarungen (opt-out) gedreht. Viele EU-Länder machen von der Regelung Gebrauch und sprachen sich daher für eine Verlängerung aus. Das Europäische Parlament hatte hingegen auf ein Ende des opt-out gedrängt.
#Ziel: Flexiblere Arbeitszeiten unter Rechtsprechung des EuGH
Ziel der Überarbeitung der Vorschriften ist es, eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erreichen. Der EuGH hatte geurteilt, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist.



Keine Überstundenregelungen zulasten der Gesundheit der Arbeitnehmer
Bei der Festlegung neuer Mindeststandards zur Arbeitszeitregelung im Gesundheitsbereich gelte es, das Subsidiaritätsprinzip und etwaige Lösungsvorschläge der Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu berücksichtigen, so Andor.
Der 43-jährige parteilose, linksgerichtete Wirtschaftsexperte schloss nicht aus, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit erhalten sollen, von der sogenannten opt-out-Regelung im Gesundheitsbereich Gebrauch zu machen. "Wir müssen realistisch sein, was eine Einigungschance angeht", sagte Andor. Derartige Überstundenregelungen dürften jedoch nicht zulasten des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gehen, mahnte Andor. Derzeit wenden 14 EU-Länder das opt-out im Gesundheitswesen an.
Petra Spielberg, Köln/Brüssel