Vollständig, klar und transparent muss der
Bericht über die Ergebnisse einer Studie sein, damit diese
Studie vom Leser genau beurteilt werden kann [6].
Die Elemente, die für die Beurteilung der Qualität
und der Resultate zentral sind, werden in Leitlinien für
Forschungsberichte zusammengefasst. Die Deutsche Medizinische Wochenschrift
hat jetzt die Übersetzung der drei wichtigsten dieser Leilinien
frei zugänglich online publiziert, nämlich
-
das CONSORT 2010 Statement [13]: Consolidated S
tatement of Reporting Trials
(konsolidierte Leitlinie zum Berichten randomisierter Studien im
Parallelgruppendesign),
-
das PRISMA Statement [8]: Preferred Reporting I
tems for Systematic
reviews and Meta-Analyses
(Bevorzugte Report Items für systematische Übersichten
und Meta-Analysen) und
-
das STARD Statement [3]: Standards for Reporting
of Diagnostic Accuracy (Standards zum Berichten
der diagnostischen Genauigkeit).
Das CONSORT Statement kann als „Ur-Leitlinie” für
Forschungsberichte angesehen werden. Entwickelt Anfang der 1990er
Jahre wurde fünf Jahre später eine erste Weiterentwicklung
publiziert, die auch in deutscher Sprache vorliegt [1]
[10].
Vor kurzem wurde eine weitere Aktualisierung parallel in mehreren
englischsprachigen Fachzeitschriften veröffentlicht [12]. CONSORT 2010 besteht aus einer
25-Punkte-Checkliste sowie einem Flussdiagramm und ist eine Leitlinie für
Berichte randomisierter Studien jeglicher Art. Allerdings wird darin
auf das häufigste Studiendesign, individuell randomisierte
Parallelgruppenvergleiche mit zwei Parallelgruppen fokussiert. Andere
Studientypen wie Cluster-randomisierte Studien erfordern ein unterschiedliches Maß zusätzlicher
Informationen. Diese sind in entsprechenden Erweiterungen verfügbar,
welche von www.consort-statement.org heruntergeladen werden können.
Diese Erweiterungen stehen allerdings nicht in deutscher Sprache
zur Verfügung. Als Online-Material steht zur Illustration
die Anwendung der neuen 25-Punkte-Checkliste des CONSORT 2010 Statements
sowie der Erweiterung des CONSORT Statements auf Zusammenfassungen
in Zeitschriftenartikeln und Tagungsbänden auf die Publikation
von Richter et al. zur Verfügung [4]
[5]
[11]
.
Für systematische Reviews und Meta-Analysen liegt mit
dem PRISMA Statement [9] die Weiterentwicklung
des QUORUM Statements („QUality Of Reporting Of Meta-analyses,
Qualität des Reports von Meta-Analysen”) [7] vor, in dem eine Reihe konzeptueller
und praktischer Fortschritte bei systematischen Übersichten
adressiert werden. Der Schwerpunkt wurde bei PRISMA auf randomisierte
Studien gelegt. Doch kann das PRISMA-Statement auch als Grundlage
für das Berichten von systematischen Übersichten
anderer Studien, insbesondere von Interventionsstudien verwendet
werden.
Schließlich steht mit dem STARD Statement eine Leitlinie
zur Verfügung, die eine Hilfestellung beim Berichten und
Beurteilen von Diagnosestudien in Form einer 24-Punkte-Checkliste
und eines Flussdiagramms gibt [2].
Die Leitlinien erfüllen zwei Aufgaben: Zum einen helfen
sie Autoren von Fachartikeln, vollständige und transparente
Berichte zu erstellen. Zum anderen können Leser Leitlinien-Elemente zur
Einschätzung der Qualität einer publizierten Studie
verwenden. Leser können sich bei der kritischen Evaluation
von Fachartikeln an diesen Leitlinien orientieren, um die Qualität
und Übertragbarkeit einer Studie einzuschätzen.
Allerdings muss bei der kritischen Beurteilung eines Artikels stets
der Unterschied zwischen der Qualität des Berichtens und
der Qualität der eigentlichen Studie beachtet werden [6].
Danksagung: Diese Arbeit entstand während
des Forschungsfreisemesters von AZ an dem Institut Montefiore der
Universität Lüttich (Belgien). AZ dankt den Kollegen
am Institut Montefiore sehr herzlich für die Möglichkeit,
dort zu arbeiten. Die Arbeit entstand während der Vorbereitung
der Autoren auf den Kursteil Evidenzbasierte Medizin im Rahmen des
Kurses Ärztliches Qualitätsmanagement an der Akademie
für Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer
Hessen (Sigrid Blehle, Dr. Roland Kaiser).
Autorenerklärung: Die Autoren
erhalten ein Honorar von der Akademie für Fortbildung und Weiterbildung
der Landesärztekammer Hessen für das Erstellen
von Unterlagen für den Kursteil Evidenzbasierte Medizin
im Rahmen des Kurses Ärztliches Qualitätsmanagement.