Schlüsselwörter
Medizinisches Versorgungszentrum - MVZ - Universitätsklinikum - fachübergreifende Einrichtung - ambulante Patienten
Key words
ambulatory health-care centre - MVZ - university hospital - multidisciplinary facilities - outpatients
Einleitung
Durch die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GMG) besteht seit Januar 2004 auch für Krankenhäuser die
Möglichkeit, ein medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. Die rechtliche
Grundlage für die Errichtung eines MVZ ist im § 95 des fünften Sozialgesetzbuches
(SGB V) geregelt. Im Januar 2007 wurden die Bedingungen für Medizinische
Versorgungszentren noch einmal durch das Vertragsarztrechts-Änderungs-Gesetz (VÄndG)
modifiziert und teilweise die Möglichkeiten noch erweitert [1].
Krankenhäuser können nun durch die Gründung eines Versorgungszentrums im
vertragsärztlichen Bereich tätig werden und umgekehrt können Vertragsärzte die
Übernahme von Krankenhausabteilungen anbieten [2].
Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende Einrichtungen, die durch eine
koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Disziplinen die medizinische
Versorgung der ambulanten Patienten verbessern sollen [3]
[4]. Zu denen am häufigsten vertretenen
Fachgruppen gehören Hausärzte, Internisten und Chirurgen [5]. Chirurgen stellen somit in vielen medizinischen Versorgungszentren
eine bedeutende Fachgruppe dar [6].
Ein MVZ muss ärztlich geleitet werden, und die in ihm arbeitenden Fachärzte sind
entweder als selbstständige Vertragsärzte tätig oder arbeiten als angestellte Ärzte
im MVZ. Als mögliche Organisationsformen waren bisher unter anderem eine GmbH, eine
GbR, eine AG, eine PartG, Stiftungen sowie auch Vereine möglich. Die Medizinischen
Versorgungszentren konnten bis dato durch Vertragsärzte, aber auch durch andere
Personen oder Einrichtungen, die zur Erbringung ärztlicher oder nichtärztlicher
medizinischer Leistungen berechtigt sind, wie z. B. Krankenhäuser, Apotheken oder
Rehabilitationseinrichtungen gegründet werden. Die Medizinischen Versorgungszentren
nehmen ebenso wie die niedergelassenen Kollegen an der Vertragsärztlichen
Krankenversorgung teil [7]
[8]
[9].
Bei der Formulierung des neuen Versorgungsgesetzes, das am 1.1.2012 in Kraft trat,
wurden jedoch die bisher sehr flexiblen Rahmenbedingungen für Medizinische
Versorgungszentren deutlich eingeschränkt und die Zulassungsbedingungen verschärft
[10]
[11]
[12]
[13]
[14].
Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes hat die Anzahl der neu gegründeten
Medizinischen Versorgungszentren rasch zugenommen. Nach der jüngsten
Zusammenstellung der KBV [5] waren am Ende des
4. Quartals 2010 insgesamt 1654 MVZ zugelassen worden. Von den insgesamt 8610 im MVZ
tätigen Ärzten waren 7278 im Angestelltenverhältnis beschäftigt. 43,4 % der
Medizinischen Versorgungszentren wurden durch Vertragsärzte betrieben und 36,7 % der
MVZ befanden sich in der Trägerschaft eines Krankenhauses.
Die Anzahl der Medizinischen Versorgungszentren, die durch ein Krankenhaus gegründet
werden, nimmt kontinuierlich zu. Sie werden am häufigsten in Form einer GmbH
geführt. Seltener wird als Organisationsform eine GbR gewählt [15]. Medizinische Versorgungszentren an einem Krankenhaus arbeiten
weitgehend nur mit angestellten Ärzten. Nach einer Erhebung des Wissenschaftsrats,
die im Juli 2010 veröffentlicht wurde, haben bereits insgesamt
18 Universitätskliniken angegeben, ein (oder mehrere) Medizinische
Versorgungszentren zu betreiben [16].
In dem Beitrag wird der Aufbau eines Medizinischen Versorgungszentrums an dem
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf geschildert und über die bisherigen
Erfahrungen berichtet.
Material und Methode
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hat sich bereits sehr früh entschlossen,
ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. Nach einer etwa halbjährigen
Vorbereitungsphase konnte das UKE im September 2004 als erste Universitätsklinik in
Deutschland mit der Ambulanzzentrum des UKE GmbH den Betrieb aufnehmen.
Beweggründe
In der Anfangsphase waren zunächst nur die Fachrichtungen Strahlentherapie und
Nuklearmedizin vertreten. Beide Fächer, insbesondere die Strahlentherapie, waren
durch den weitgehenden Verlust der ambulanten Patienten existenziell bedroht.
Persönliche und Instituts-Ermächtigungen wurden von der Kassenärztlichen
Vereinigung unter Verweis auf die zunehmende Versorgung ambulanter Patienten
durch niedergelassene Kollegen immer mehr eingeschränkt. Eine ambulante
Behandlung von Patienten in der Strahlentherapie über die
Hochschulambulanzzulassung kam bei einer Pauschalvergütung von unter € 50 aus
wirtschaftlichen Gründen nicht infrage. Ähnlich wie in der Strahlentherapie
wurden auch in der Nuklearmedizin vermehrt Untersuchungen, die vormals unter
stationären Bedingungen durchgeführt wurden, in den ambulanten Sektor verlagert.
Auch diese waren im Rahmen der Hochschulambulanz nicht mehr kostendeckend zu
erbringen. Das zentrale Motiv für die Gründung des Ambulanzzentrums war, somit
den Fortbestand der Strahlentherapie und auch der Nuklearmedizin insbesondere im
Hinblick auf die akademischen Potenziale dieser Fächer zu sichern und bestehende
Arbeitsplätze zu erhalten. Es bestand außerdem der Wunsch, die vorhandenen
Ressourcen sowie die hoch spezialisierten Leistungen auch weiterhin den
ambulanten Patienten anbieten zu können.
Gründungsphase
Der Aufbau des Medizinischen Versorgungszentrums wurde von der Kassenärztlichen
Vereinigung Hamburg, der Hamburger Ärztekammer, der Behörde für Wissenschaft und
Forschung, dem Fachbereich Medizin des UKE sowie auch durch die verschiedenen
Gremien des Klinikums einschließlich der Personalräte unterstützt.
Zunächst mussten allerdings zahlreiche Auflagen zum Datenschutz, zum
Strahlenschutz, zur Aktenführung, zur Protokollierung sowie auch zur
Archivierung umgesetzt werden. Zwischen dem Ambulanzzentrum und dem UKE wurde
ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Bereitstellung des erforderlichen
Personals, die Nutzung der Behandlungs- und Funktionsräume sowie auch die
Aufteilung der Behandlungsgeräte regelt. Das Ambulanzzentrum zahlt dem UKE für
die Überlassung nicht ärztlicher Personalressourcen und weiterer Infrastruktur
eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich am tatsächlichen Aufwand orientiert.
Die Ambulanzzentrum des UKE GmbH wurde als 100 %ige Tochtergesellschaft des UKE
konzipiert und gegründet. An der gesellschaftsrechtlichen Form hat sich nichts
verändert. Das UKE wird als Gesellschafter vom UKE-Vorstand repräsentiert. Damit
wird auf der Steuerungsebene die enge Interaktion zwischen UKE und dem
Ambulanzzentrum nach innen und außen verdeutlicht. Als Geschäftsführer der GmbH
wurden der Ärztliche Leiter des MVZ sowie ein Diplomkaufmann eingesetzt. Ferner
wurde jeder medizinischer Fachbereich einer ärztlichen Bereichsleitung
unterstellt.
Der Aufbau des Versorgungszentrums am UKE erfolgte kontinuierlich und umfasste
immer mehr Fachbereiche. Die strategische Ausrichtung der Einrichtung wird
eingehend erläutert. So werden durch das Ambulanzzentrum insbesondere hoch
spezialisierte Leistungen angeboten. Diskutiert werden außerdem die Auswirkungen
auf Forschung und Lehre. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den
niedergelassenen Kollegen im Umfeld des Klinikums geschildert. Schließlich
werden ausführlich die geänderten Rahmenbedingungen für MVZ, die mit dem neuen
Versorgungsgesetz 2012 in Kraft traten, dargelegt.
Ergebnisse
Nach Inbetriebnahme des Ambulanzzentrums nahmen die Zuweisungen von niedergelassenen
Kollegen sowohl für die Strahlentherapie als auch für die Nuklearmedizin schnell zu.
Da in der Strahlentherapie bereits nach kurzer Zeit die personellen
Kapazitätsgrenzen erreicht waren, wurden in rascher Folge weitere
Fachärztinnen / Fachärzte eingestellt. Die positiven Entwicklungen sowohl in der
Strahlentherapie als auch in der Nuklearmedizin führten dazu, dass auch andere
Fachbereiche des UKE ihr Interesse bekundeten, ihre ambulanten Aktivitäten um
Strukturen des MVZ zu ergänzen. Als nächster Bereich wurde die Ambulanz der
Neurologischen Klinik mit ihrem Schwerpunkt „Diagnose und Therapie des Morbus
Parkinson“ aufgenommen.
Im Laufe der folgenden Jahre bekundeten immer mehr Kliniken Interesse, ambulante
Medizinangebote im Rahmen eines Medizinischen Versorgungszentrums zu organisieren.
Vor jeder Übernahme erfolgte zunächst eine eingehende strategische Abstimmung mit
dem Gesellschafter, vertreten durch den UKE-Vorstand, sowie eine umfassende
betriebswirtschaftliche Analyse des jeweiligen Bereiches. Relativ unproblematisch
gestaltete sich die Übernahme, wenn es sich um einen Fachbereich handelte, der nicht
einer Zulassungsbeschränkung unterlag. In allen anderen Fällen musste zuvor ein
freier Vertragsarztsitz erworben werden. Besonders schwierig gestaltete sich dies
zum Beispiel in der Diagnostischen Radiologie. Auch die Anstellung einer Psychologin
gelang erst nach zahlreichen Bewerbungen um einen ausgeschriebenen
psychotherapeutischen Sitz.
Dennoch wuchs das Ambulanzzentrum stetig, bei einer ersten Zwischenbilanz nach
4 Jahren bestand das MVZ bereits aus 15 Fachdisziplinen und es waren insgesamt
28 Fachärztinnen bzw. Fachärzte angestellt.
Mittlerweile (Stand November 2011) sind 24 Fachbereiche im Ambulanzzentrum vertreten
([Abb. 1]). Das MVZ verfügt über insgesamt
49 Vertragsarztsitze. Die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte ist auf 85
angestiegen, wobei allerdings viele ärztliche Kollegen auch nur mit einer
reduzierten Stundenzahl (Teilzeit) im MVZ beschäftigt sind. Gleichzeitig sind diese
Ärzte für die verbleibende Arbeitszeit im UKE angestellt. Darüber hinaus wurden im
Laufe der Jahre mehr als 83 nichtärztliche Mitarbeiter eingestellt. Hierbei handelt
es sich überwiegend um Physiotherapeutinnen, MTRAs sowie auch um MFAs.
Abb. 1 Fächerspektrum der Ambulanzzentrum des UKE GmbH.
Mit der wachsenden Anzahl der Fachbereiche im MVZ hat auch die Zahl der
Behandlungsfälle stetig zugenommen. Derzeit werden im Ambulanzzentrum etwa
20 000 Fälle pro Quartal behandelt. Durch die kontinuierliche Zunahme der
Behandlungsfälle sind auch die Umsatzzahlen des MVZ weiter angestiegen. Lediglich
der Einbruch des EBM-Punktwertes führte in den ersten beiden Quartalen des Jahres
2009 zu einem deutlichen Rückgang des Umsatzes. Dieser Verlust konnte inzwischen
wieder weitgehend kompensiert werden. Der aktuelle Umsatzrückgang ist durch eine
quotierte Vergütung der Laborleistungen bedingt. ([Abb. 2]). Die insgesamt verbesserte Ertragssituation hat dazu geführt,
dass zahlreiche Investitionen getätigt werden konnten.
Abb. 2 Entwicklung der Umsatzzahlen des Ambulanzzentrums der UKE GmbH,
4. Quartal 2004 – 1. Quartal 2011.
Die Anzahl der im Rahmen der Hochschulermächtigung erbrachten ambulanten
medizinischen Leistungen hat trotz des stetigen Ausbaus des Medizinischen
Versorgungszentrums nicht abgenommen. So werden weiterhin pro Quartal 17 500 Fälle,
die in den Hochschulambulanzen behandelt werden, vergütet. Diese Zahl wurde auch
nach Gründung des Ambulanzzentrums stets erreicht und häufig sogar
überschritten.
Diskussion
Der wirtschaftliche Druck hat mit der Einführung der DRGs Anfang 2004 auch die
Universitätskliniken erreicht. Auf Dauer können verlustbringende Bereiche nicht
aufrecht erhalten werden. Aus diesem Grund können auch an einem Universitätsklinikum
ganze Fachrichtungen in Frage gestellt werden. Dies war im Jahre 2004 am
Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf für die Strahlentherapie der Fall. Aufgrund
der zunehmenden Verlagerung der Behandlungen in den ambulanten Bereich und dem
weitgehenden Verlust einer Ermächtigung drohte die Einstellung der Strahlentherapie
am UKE. Die damit verbundenen negativen Konsequenzen für die stationäre Versorgung
von onkologischen Patienten sowie auch für Forschung und Lehre wären gravierend
gewesen.
Zahlreiche alternative Lösungsvorschläge wurden erarbeitet, und auch die Möglichkeit
einer Praxisgründung innerhalb des UKE wurde eingehend geprüft. Letztendlich überwog
jedoch die Meinung, dass ein solches Konstrukt innerhalb eines Universitätsklinikums
einen zu großen Fremdkörper darstellen würde. Außerdem zeichnete sich bereits ab,
dass auch für andere Bereiche wie z. B. die ebenfalls defizitäre Ambulanz der
Nuklearmedizin eine Lösung gefunden werden musste. Eingehend diskutiert wurde auch
die Möglichkeit, Zulassungen für hoch spezialisierte Leistungen gemäß § 116 b SGB V
zu beantragen. Es wurde aber bald deutlich, dass zum damaligen Zeitpunkt
diesbezüglich kein rasches Einvernehmen mit den zuständigen Institutionen und
Gremien erzielt worden wäre. Schließlich entwickelte sich die Idee, auf dem Gelände
des Universitätsklinikums ein fachübergreifendes Medizinisches Versorgungszentrum zu
gründen und dieses in die jeweils vorhandenen baulichen Strukturen zu integrieren.
Auf der strategischen Führungsebene des UKE wurde das MVZ-Konzept von Anfang an als
außerordentlich attraktiv eingeschätzt, da es auch neue Perspektiven für eine
sektor-übergreifende Medizin zu eröffnen versprach. Gleichzeitig bestanden aber
erhebliche Ängste und Sorgen, die durch zahlreiche Kommentare und Stellungnahmen
noch unterstützt wurden. Heute, nach mehr als sieben Jahre nach Gründung des MVZ am
UKE, bleibt festzustellen, dass die damals formulierten Sorgen unbegründet waren und
sich das MVZ bis heute sehr erfolgreich entwickelt hat. Dennoch soll auf folgende
damals geäußerte Einwände noch einmal eingegangen werden:
-
Niedergelassene Ärzte werden das MVZ und das gesamte UKE boykottieren:
Es bestand die Befürchtung, dass viele niedergelassene Kollegen
aufgrund der starken Konkurrenzsituation innerhalb des Stadtstaates Hamburg
ihre Patienten nicht mehr ins UKE überweisen würden. In Übereinstimmung mit
der Portfolio-Fokussierung des UKE lagen die inhaltlichen Schwerpunkte des
MVZ aber stets auf dem Angebot von hoch spezialisierten Leistungen, die
nicht in Konkurrenz, sondern in Ergänzung zum Portfolio der niedergelassenen
Ärzte im Umfeld des Universitätsklinikums stehen.
Zu den hoch
spezialisierten Leistungen des Ambulanzzentrums gehören beispielhaft:
Neurologische Behandlung von Bewegungsstörungen (insbesondere
M. Parkinson), Strahlentherapie von kindlichen Malignomen, stereotaktisch
geführte Bestrahlung von Hirnprozessen, intensitätsmodulierte Tomotherapie
maligner Tumoren, Entdeckung von Malignomen der Leber mithilfe von CT und
MRT, Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut, HR-Computertomografie bei
interstitiellen Lungenerkrankungen, PET / CT-Diagnostik bei malignen
Erkrankungen, endoskopische Therapie von Polypen und Stenosen im Bereich des
Kolons, Einsatz der PET / CT in der Bestrahlungsplanung, Behandlung von HIV-
und AIDS-Erkrankungen, infektiologische Betreuung der Opfer von
Gewaltdelikten, Diagnose und Therapie der Borreliose, Diagnose und
Behandlung der Tuberkulose, Therapie chronischer regionaler Schmerzsyndrome
(z. B. Morbus Sudeck) und die psychoonkologische Betreuung von
Tumorpatienten.
Auch der Bereich Allgemeinmedizin des MVZ ist nicht
ausgerichtet, um Patienten aus der Umgebung des UKE hausärztlich zu
versorgen, sondern das Angebot richtet sich vornehmlich an Angehörige des
Universitätsklinikums sowie auch an Mitarbeiter der Tochtergesellschaften
des Krankenhauses.
Bei näherer Betrachtung konnten somit die Sorgen
und Ängste der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen schnell aufgefangen
werden. Entscheidend war ein maximal transparentes Vorgehen mit vielen
begleitenden Gesprächen, in denen auf die inhaltliche Ausrichtung
hingewiesen wurde. Gleichzeitig wurde den Wünschen vieler niedergelassener
Überweiser entsprochen, in dem das Service-Angebot des UKE verbessert wurde.
So wurden in verschiedenen Bereichen die Sprechstundenzeiten erweitert und
auch die Erreichbarkeit der Mitarbeiter deutlich verbessert. Außerdem wurden
wiederholt Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, bei
denen immer wieder das spezialisierte Leistungsspektrum der verschiedenen
Fachdisziplinen dem Hamburger Fachpublikum präsentiert wurde.
Darüber hinaus hat das Ambulanzzentrum frühzeitig für die zugewiesenen
Patienten eine gewisse „Lotsenfunktion“ übernommen. Wird ein Patient
zunächst ambulant zugewiesen und es stellt sich aber im Verlauf heraus, dass
eine Untersuchung oder eine Behandlung nicht unter ambulanten Bedingungen
durchgeführt werden kann (z. B. aufgrund eines deutlich reduzierten
Allgemeinzustandes), besteht die Möglichkeit, den Patienten rasch in die
jeweilige Klinik einzuweisen. Hierdurch werden dem Patienten unnötige
Wartezeiten erspart und der zuweisende Kollege muss sich nicht erst um ein
Krankenhausbett bemühen. Ferner können auch vormals stationäre Patienten des
UKE nahtlos im MVZ ambulant weiterbehandelt werden.
Sind ferner für
einen ambulanten Patienten noch ergänzende Spezialuntersuchungen medizinisch
notwendig, können Überweisungen zu einer anderen Fachrichtung innerhalb des
Ambulanzzentrums direkt vorgenommen werden. Die Überweisung zu weiteren
Untersuchungen erfolgt aber grundsätzlich nur in Abstimmung mit dem primär
zuweisenden Kollegen. Die Rücksprache mit den Kollegen erfolgt unter anderem
auch, um eventuelle Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Dieses kollegiale
Verhalten hat nicht unerheblich dazu beigetragen, die Akzeptanz des
Versorgungszentrums unter den niedergelassenen Ärzten zu steigern.
Mehrere Bereiche haben inzwischen Netzwerkstrukturen aufgebaut. So nehmen
Ärzte der Strahlentherapie an zahlreichen Tumorkonferenzen in kooperierenden
Krankenhäusern teil und arbeiten mit Onkologischen Praxen der Stadt sehr eng
zusammen. Mit Gründung des Universitären Cancer-Centers (UCCH) besteht für
die dem Ambulanzzentrum zugewiesenen onkologischen Patienten darüber hinaus
auch die Möglichkeit, sie – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen
Auflagen – im Rahmen einer interdisziplinären Sprechstunde oder
Tumorkonferenz vorzustellen. Diese Vernetzung steigert die Qualität der
medizinischen Versorgung und wird von den niedergelassenen
Kooperationspartnern ausgesprochen geschätzt.
-
Das MVZ wird negative Auswirkungen auf Lehre und Forschung haben:
Beim Aufbau des Medizinischen Versorgungszentrums bestand die Sorge, dass
durch die strukturellen Veränderungen innerhalb des Klinikums sowohl die
Lehre als auch die Forschung beeinträchtigt werden würden. Diese
Befürchtungen wurden auch von einzelnen Fachgesellschaften geäußert [17]. Es wurde deshalb durch den Vorstand des UKE
festgelegt, dass die Ärzte im Ambulanzzentrum den wissenschaftlichen
Mitarbeitern des UKE gleichgestellt sind und somit die gleichen Rechte, aber
auch die gleichen Pflichten bezüglich Lehre und Forschung haben. Mehrere
ärztliche Mitarbeiter des Ambulanzzentrums sind habilitiert und haben ihre
Forschungs- und Lehrtätigkeit nach dem Wechsel in das MVZ unverändert
fortgesetzt. Auch die Befürchtungen, dass Patienten nicht mehr für die Lehre
oder für klinische Studien zur Verfügung stehen würden, haben sich nicht
bewahrheitet. Im Gegenteil: die Gesamtzahl der in der Hochschulambulanz
behandelten Patienten ist parallel zum Aufbau des MVZ sogar noch gestiegen.
Diese Entwicklung reflektiert die zunehmende Bedeutung sektor-übergreifender
Behandlungsangebote insbesondere für chronisch kranke Patienten.
Außerdem wurde es durch die Abfassung spezieller Einwilligungserklärungen
möglich, dass sowohl die jeweilige Klinik als auch der zugehörige ambulante
Bereich des Medizinischen Versorgungszentrums die Daten der behandelten
Patienten gemeinsam wissenschaftlich auswerten und Patienten auch in
gemeinsame Studien einbringen können. So werden schwerpunktmäßig in der
Radioonkologie, in der Neurologie und auch in der Infektiologie zahlreiche
Patienten aus dem MVZ in klinische Studien eingebracht. In der Infektiologie
besteht außerdem eine enge Verzahnung mit der integrierten Studienambulanz.
In der Neurologie werden die Studien zusammen mit der Neurologischen Klinik
durchgeführt. Bei einzelnen Krankheitsbildern wie z. B. der HIV-Infektion
bzw. -Erkrankung oder beim Morbus Parkinson wird zusammen mit anderen
Universitätskliniken / Instituten auch begleitende Grundlagenforschung
betrieben.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass in den Ambulanzen
des MVZ häufig Patienten mit seltenen bzw. ausgefallenen Krankheitsbildern
behandelt werden und sich dadurch das Spektrum derjenigen Patienten, die für
die Lehre zur Verfügung stehen, eher noch erweitert hat. So werden in der
Strahlentherapie jede Woche ambulante Patienten mit interessanten
Krankheitsbildern im Rahmen einer interdisziplinären onkologischen Vorlesung
den Studierenden vorgestellt und deren Behandlung ausführlich besprochen.
Entsprechend den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der das UKE
im letzten Jahr begangen hat, werden zukünftig die Lehr- und
Forschungsaktivitäten im Ambulanzzentrum noch weiter intensiviert.
-
Es wird nicht genügend qualifizierte Ärzte geben, die im MVZ arbeiten
wollen:
Genau das Gegenteil war von Anfang an der Fall. Für viele
Oberärzte des UKE bietet der Wechsel in das Ambulanzzentrum eine attraktive
Chance, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, ohne das
wirtschaftliche Risiko einer Praxisgründung bzw. Übernahme eingehen zu
müssen. Besonders positiv wird die Möglichkeit bewertet, jeweils einen Teil
der Arbeitszeit im Ambulanzzentrum und den verbleibenden Teil in der Klinik
zu verbringen. So wird sektor-übergreifende Medizin zur Wirklichkeit. Dies
steigert die Zufriedenheit der behandelnden Ärzte beinahe in gleichem Maß
wie sich die Qualität der Behandlung verbessert. Darüber hinaus besteht für
alle MVZ-Ärzte auch weiterhin die Möglichkeit, an der Forschung zu
partizipieren und eine Lehrtätigkeit auszuüben. Die mit der Errichtung des
Medizinischen Versorgungszentrums verbundenen Möglichkeiten haben viele
erfahrene Kollegen dazu bewogen, am UKE zu bleiben. In Zeiten eines
zunehmenden Ärztemangels stellt diese wirklich unerwartete Entwicklung einen
klaren Standortvorteil dar.
Natürlich gibt es weitere Vorteile einer MVZ-Struktur innerhalb eines Klinikums.
Neben einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und dem stationären
Sektor hat sich durch die Gründung des Ambulanzzentrums insbesondere auch die
Verstärkung der fachübergreifenden Betreuung im ambulanten Sektor als großer Vorteil
für die Patienten erwiesen. Ferner hat die Steigerung der Erlöse in den ambulanten
Bereichen letztlich auch zur finanziellen Sanierung des UKE beigetragen. Zahlreiche
Geräteinvestitionen wären ohne diese zusätzlichen Erlöse nicht möglich gewesen. Die
über MVZ-Erlöse finanzierten Geräte werden häufig auch zur Versorgung stationärer
Patienten sowie zu Forschungs- und Lehrzwecken genutzt.
Der Betrieb eines MVZ im direkten Umfeld einer Klinik birgt allerdings auch Risiken,
wie sie durch Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit nochmals unterstrichen
wurden [18]. Grundsätzlich gilt, dass in einem
Medizinischen Versorgungszentrum vertragsärztliche Leistungen nur dann abgerechnet
werden können, wenn sie von einem durch die KV zugelassenen Arzt erbracht wurden.
Dies ist in Bereichen, in denen Klinik und Versorgungszentrum strukturell eng
zusammenarbeiten, nicht immer einfach zu gewährleisten. Es müssen deshalb die
Abläufe und Zuständigkeiten durch Verfahrensanweisungen klar definiert und
implementiert werden.
Schlussfolgerung
Seit Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes löst sich die strenge Trennung
zwischen der ambulanten und der stationären Krankenversorgung zunehmend auf [19]. Medizinische Versorgungszentren bieten die
Möglichkeit, den ambulanten sowie auch den stationären Bereich stärker zu verzahnen
und die Sektorengrenze durchlässiger zu gestalten. Aus diesem Grund ist davon
auszugehen, dass die Politik auch weiterhin das Betreiben medizinischer
Versorgungszentren durch Krankenhäuser unterstützen wird [20]
[21]. Durch eine neue Fassung der
Zulassungsbedingungen soll jedoch erreicht werden, dass die ärztliche Tätigkeit in
einem MVZ zukünftig ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten geleitet wird
[22]. Insbesondere profitorientierten Investoren
soll es nicht mehr möglich sein, ein MVZ zu betreiben. So sieht der
Referentenentwurf zum neuen Versorgungsgesetz vor, dass als mögliche Rechtsform für
Medizinische Versorgungszentren nur noch Personalgesellschaften oder GmbHs
zugelassen sind. Um insbesondere auch die Unabhängigkeit medizinischer
Entscheidungen zu sichern, können in der Zukunft MVZ nur noch von Vertragsärzten
oder von Krankenhäusern und nur in Ausnahmefällen durch gemeinnützige
Trägerorganisationen gegründet werden. Die Leitung eines MVZ soll auch weiterhin
sowohl rechtlich als auch tatsächlich in ärztlicher Hand liegen, wobei der ärztliche
Leiter auch wirklich in dem Versorgungszentrum arbeiten muss. Schließlich wird auch
der Erwerb eines Kassenarztsitzes zukünftig neuen Regularien unterliegen und auch
die Verlegung eines Sitzes in ein MVZ wird nur noch möglich sein, wenn dadurch keine
Unterversorgung in einem Bezirk entsteht. Die Entscheidung hierüber obliegt den
Kassenärztlichen Vereinigungen. [10]
[11]
[12]
[13]
[14]
Die seit der Gründung des Medizinischen Versorgungszentrums am UKE gemachten
Erfahrungen sind bisher überwiegend positiv. Eine besser verzahnte medizinische
Versorgung der Patienten, die Unterstützung der niedergelassenen Überweiser,
zufriedene ärztliche Mitarbeiter und auch eine Stärkung von Forschung und Lehre
fassen die Erfahrung der letzten 7 Jahre zusammen. Die Ambulanzzentrum des UKE GmbH
wird sich auch zukünftig bemühen, ihr bisheriges Fächerspektrum durch die Aufnahme
weiterer Disziplinen sinnvoll zu ergänzen. Das weitere Wachstum des
Versorgungszentrums wird aber unter den geänderten Rahmenbedingungen voraussichtlich
langsamer als bisher erfolgen.