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Der Regierungsentwurf für das GKV-Versorgungsgesetz liegt vor. Anfang August wird sich das Bundeskabinett damit beschäftigen. Doch nach wie vor muss leider konstatiert werden: Das Ziel ist gut, die geplante Umsetzung wird dem nicht gerecht.
Die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung ist das wichtigste Anliegen des neuen Gesetzes. Leider beschränkt sich diese Sicherung weitgehend auf finanzielle Anreize für niedergelassene Ärzte und lässt die notwendigen strukturellen Veränderungen außer Acht. Nur sie aber würden nachhaltig die Versorgung vor allem in ländlichen und unterversorgten Regionen sichern. "Wir sind sehr skeptisch", so der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) Heinz Kölking "ob die Regierung mit dem Gesetz ihr Ziel erreicht."
Kampfzone statt Kooperation
Kampfzone statt Kooperation
Es gebe aus Sicht des Krankenhausmanagements durchaus positiv zu bewertende Regelungen, so Kölking. So sei die Planung eines dritten, Sektor übergreifenden Korridors für ambulante spezialärztliche Leistungen jenseits der üblichen Reglementierungen durchaus zu begrüßen. Der Teufel stecke hier, wie so oft, in den – bisher nicht festgelegten – Details. So lehnt der VKD eine Einbindung spezialärztlicher Bereiche (§§ 115b und 116b SBG V) in selektivvertragliche Vereinbarungen ab, weil er dadurch die Versorgung der Patienten vor allem mit teuren Leistungen gefährdet sieht. Eine Gefahr bestehe auch in der Verringerung der ambulanten Leistungsspektrums der Häuser. Daher müsse die Basis für diesen Bereich der aktuelle Leistungskatalog für das ambulante Operieren und für die spezialärztliche Versorgung in den Kliniken sein.
Mit Bedauern sieht der VKD aber auch, dass dieser künftige dritte Sektor inzwischen zur Kampfzone geworden ist. Obwohl es zunächst um nur wenige Leistungsarten gehen wird, befürchten z. B. Interessenvertreter der Niedergelassenen, dass die Fachärzte die Verlierer, die Krankenhäuser die Gewinner sein werden. Ein besonders absurder Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist, dass Krankenhäuser spezialärztliche Leistungen nur mit Überweisung durch einen Vertragsarzt erbringen dürfen und wenn ein Kooperationsvertrag mit dem Niedergelassenen besteht. Das Motto der Politik "Wer kann, der darf" ist so nicht mehr realisierbar. "Es sollte um ein gemeinsam zu gestaltendes Projekt gehen, um Kooperation. Doch es wird erneut das alte Feindbild Krankenhaus bemüht", so Kölking.
Falscher Anreiz für junge Ärzte
Falscher Anreiz für junge Ärzte
Der Ärztemangel wird sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen aus Sicht der Krankenhäuser ebenfalls nicht beheben lassen. Auch hier muss konstatiert werden: Das Ziel ist zu begrüßen, die Umsetzung geht vielfach an den Vorstellungen junger Ärzte vorbei. Geld ist diesen sicher wichtig, spielt aber heute nicht mehr die Hauptrolle, wenn sie ihre berufliche Laufbahn beginnen. Sie wollen nicht gleich eine eigene Praxis gründen und dann ihr ganzes Leben dort verbringen, stellen Krankenhausmanager immer wieder fest. Sie streben berufliche Flexibilität an, wünschen sich ein familienfreundliches Umfeld und eine gute Infrastruktur. Das kann eine vernetzte Organisation besser ermöglichen als eine einzelne Arztpraxis.
Der VKD fordert in diesem Zusammenhang deshalb, dass auch die Krankenhäuser unterstützt werden, die dringend Ärzte einstellen müssen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und gegebenenfalls den Mangel im niedergelassenen Bereich zu kompensieren. Denn: Auch die Ärzte in den Krankenhäusern und den angeschlossenen Medizinischen Versorgungszentren der Flächenregionen sind Landärzte.
Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes ist, dass für viele Regelungspunkte die notwendige Datenbasis fehlt. Die vorgesehene Änderung der Bedarfsplanung und ihre Orientierung am jeweils tatsächlichen Versorgungsbedarf sowie die Differenzierung der Planungsbereiche wird begrüßt. Dafür muss es aber erst einmal saubere Analysen der tatsächlichen und künftigen Bedarfe sowie der vorhandenen Potenziale geben, die vor allem im niedergelassenen Bereich nicht vorhanden sind. Die ursprünglich vorgesehenen ambulanten Kodierrichtlinien hätten hier eine Basis für sichere Bedarfsanalysen geschaffen. Sie wurden aber im Zuge der Entbürokratisierung mit dem Gesetz gestrichen.
Krankenhäuser müssen entlastet werden
Krankenhäuser müssen entlastet werden
Die Krankenhäuser haben ab 2011 neue Lasten zu schultern, die das GKV-Finanzierungsgesetz aus dem Jahr 2010 festgelegt hat. Das Versorgungsgesetz geht darauf nicht ein. Der VKD fordert angesichts neuer Aufgaben insbesondere die Rücknahme der geplanten Absenkung der Veränderungsraten um 0,5 % für 2012 und eine Kopplung der Landesbasisfallwerte an den zugesagten Orientierungswert mit der Maßgabe eines Ausgleichs der tariflich bedingten Personalkostensteigerungen. Zumindest die Vorgabe, wonach Leistungssteigerungen bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes absenkend zu berücksichtigen sind, muss gestrichen werden.
Pressemitteilung VKD, 20.7.2011