T. Schaberg et al. Empfehlungen zur Therapie, Chemoprävention und Chemoprophylaxe der Tuberkulose im Erwachsenen- und Kindesalter. Pneumologie 2012; 66, Online-Publikation: 10. 2. 2012
9.3.1 Erstrang-Medikamente
Im ersten Absatz wurde der Satz „Streptomycin und Ethambutol können bei mäßiger Niereninsuffizienz in normaler Dosis zwei- bis dreimal pro Woche gegeben werden.“ wie folgt korrigiert: „Streptomycin und Ethambutol können bei Niereninsuffizienz in normaler Dosis zwei- bis dreimal pro Woche gegeben werden.“ (Tab. 25).
Tabelle 10:
Fußnote 2: statt 15 mg/d muss es heißen 15 mg/kg KG/d.
9.1.1 Besonderheiten der kindlichen Tuberkulose
Der Satz „Bei Kindern mit Kontakt zu einer Person mit ansteckungsfähiger Tuberkulose …“ muss lauten: „Bei Kindern unter 5 Jahren mit Kontakt zu einer Person mit ansteckungsfähiger Tuberkulose …“
12.11 Kontrolle nach der präventiven Chemotherapie
Die Literatur [106, 174] muss nach dem Satz „…entwickelnde Tuberkulose auszuschließen“ stehen statt nach dem Satz „…nach einem Jahr erneut zu kontrollieren“.
12.12 Chemoprophylaxe
Der Satz „Bei älteren Kindern und Erwachsenen ist eine prophylaktische Chemotherapie im Regelfall nicht erforderlich; diese kann jedoch altersunabhängig auch bei exponierten Kontaktpersonen indiziert sein, die eine angeborene, erworbene oder medikamentös induzierte Immunschwäche haben [174].“ wird gestrichen.
Der Satz lautet jetzt: „Bei älteren Kindern und Erwachsenen ist eine prophylaktische Chemotherapie altersunabhängig insbesondere dann zu erwägen, wenn sie eine angeborene, erworbene oder medikamentös induzierte Immunschwäche haben [174].“