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DOI: 10.1055/s-0032-1310369
Abrechnung endodontischer Behandlungen – Gesondert berechnungsfähig
Publication History
Publication Date:
31 March 2012 (online)
Im Rahmen der GOZ-Novelle ist im Teil C (Konservierende Leistungen – Allgemeine Bestimmungen) festgelegt, dass "nur einmal verwendete Nickel-Titan-Instrumente […] zur Wurzelkanalaufbereitung gesondert berechnungsfähig" sind. Dies eröffnet dem Behandler interessante wirtschaftliche Perspektiven beim Einsatz der WaveOne-Feile von DENTSPLY Mailleffer: Die Feile wird steril geliefert und kann nach der Wurzelkanalaufbereitung nicht sterilisiert werden, um einen sicheren Einmalgebrauch zu gewährleisten. Die Materialkosten der Feile lassen sich mit Inkrafttreten der GOZ-Novelle am 1. Januar 2012 somit gesondert abrechnen; der wirtschaftliche Aufwand für die Anschaffung der Einmalfeile liegt dann bei Null.
Weitere Informationen zum WaveOne-System und seiner Abrechnung sind unter der gebührenfreien Dentsply-Service-Line für Deutschland 08000/735000 sowie im Internet unter www.dentsply.de abrufbar.
Nach einer Pressemitteilung der
Dentsply Mailleffer, CH-Ballaigues
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