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DOI: 10.1055/s-0032-1313302
Neues zur Organspende
Änderungen im TransplantationsgesetzPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Mai 2012 (online)
Im September letzten Jahres diskutierte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Die darin genannte Entscheidungslösung bedeutet, dass jeder Bundesbürger zumindest einmal im Leben zu seiner Einstellung zur Organspende befragt werden soll. Die Antwort auf diese Frage soll dokumentiert werden. Es ist zu betonen, dass die Organspende weiterhin freiwillig bleibt und jeder sowohl medizinisch als auch persönlich gleich behandelt wird.
Der Bundesrat hat im September 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes beraten. Es geht neben der Umsetzung der europäischen Richtlinien über einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards darum, für die Entscheidung zur Organspende eine andere Lösung zu schaffen. Diese sogenannte Entscheidungs- oder Informationslösung sieht vor, jeden Bundesbürger mindestens einmal in seinem Leben zu seiner Einstellung zur Organspende zu befragen und diese Entscheidung anschließend zu dokumentieren. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll, befindet sich noch in der Diskussion. Bisher kann sich jeder für oder gegen eine Organspende entscheiden, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Freiwilligkeit und Gleichbehandlung
Das Transplantationsgesetz legt in § 3 die Freiwilligkeit der Organspende fest. Diese Freiwilligkeit bleibt im Sinne der Selbstbestimmung jedes Einzelnen unangetastet. Die Zustimmung oder Ablehnung einer Spende oder das Übertragen dieser Entscheidung auf eine andere Person ist und bleibt weiterhin Sache jedes Einzelnen und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden (erweiterte Zustimmungslösung). Auch hat die Einstellung zur Organspende selbstverständlich keinerlei Einfluss auf die medizinische und persönliche Behandlung. Vielmehr soll durch diese Befragung sichergestellt werden, dass sich tatsächlich jeder Bundesbürger aktiv mit der Organspende befasst, eine Einstellung hierzu findet, die entsprechende Entscheidung trifft und diese dann auch dokumentiert wird.


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Aufklärung durch Fachpersonal
Diese Entscheidung kann nur auf umfassender Aufklärung und Information der breiten Öffentlichkeit und der daraus resultierenden Diskussion in Schule, Familie, Beruf und Freizeit beruhen. Eine solche Aufklärung ist nicht Aufgabe sachkundiger Laien, sondern ausgewiesenen Fachpersonals. Nur so ist gleich bleibend hohe Qualität sicher zu stellen. Der Arbeitskreis Transplantationspflege e. V. (AKTX-Pflege) begrüßt ausdrücklich jede Maßnahme, die die Organspende in den Fokus der Öffentlichkeit rückt – insbesondere dann, wenn sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist und somit bindend wird.
Für den Vorstand des AKTX-Pflege
Petra Hecker, Berlin


Geschäftsstelle
Arbeitskreis Transplantationspfl ege e. V.
Petra Hecker
Gregoroviusweg 12
10318 Berlin
Tel.: 030/5030814
Fax.: 030/50176800
E-Mail: info@aktxpflege.de
Internet: www.aktxpflege.de
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