Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 23. Mai 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll noch in der laufenden Legislaturperiode, also spätestens 2013 in Kraft treten. Es empfiehlt sich daher für die Verwaltungen der Medizineinrichtungen und die behandelnden Ärzte aller Fachrichtungen, sich schon jetzt mit den gesetzlichen Regelungen und ihren Folgen für die tägliche Praxis vertraut zu machen.