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DOI: 10.1055/s-0032-1325909
Mitteilungen des RTaustria
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. Dezember 2012 (online)
- Aktuelles zum Mammografie-Screening-Erstellerkurse von RTaustria
- Information zur Kundmachung des MAB-Gesetzes im BGBl I 2012 /89
- Herzlichen Dank an Barbara Schubert für viele Jahre ehrenamtliches Engagement als Referentin Region West – Salzburg
- Herzlichen Dank an Karin Haller für viele Jahre ehrenamtliches Engagement als Referentin Internationales
- Sie wollen für Ihre Berufsgruppe aktiv seinWir freuen uns auf Sie!
- Neuwahl des Vorstandes 2013 – Kandidaten willkommen!
- Gesetzwidriger Personaleinsatz von Pflegepersonen im Bereich Radiologische Angiografie / Kardiologische Angiografie / Interventionelle Angiografie bzw. generell bei Verfahren mit ionisierender sowie nicht-ionisierender Strahlung
- RTaustria-Veranstaltungen 2013
- RTaustria-Newsletter für alle an der Radiologietechnologie Interessierte
Aktuelles zum Mammografie-Screening-Erstellerkurse von RTaustria
Nun steht es fest. Nachdem in den letzten Wochen die Finanzierung des Mammografie-Screening-Projekts fraglich war und kurzfristig sogar eine Absage im Raum stand, scheint nun alles geklärt. Ein Starttermin wird demnächst bekannt gegeben. Unabhängig von den Geschehnissen der letzten Wochen hat RTaustria intensiv an den Erstellerkursen gearbeitet. So wurden die Lehrinhalte ausgearbeitet und es fiel die Entscheidung, den Theorieteil in elektronischer Form über eine E-Learning-Plattform anzubieten.
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Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand. Zeitlich und örtlich ungebunden können die Kapitel des Kurses eigenständig, mit eigener Zeiteinteilung, in beliebiger Reihenfolge und beliebig oft online abgerufen werden. Jedes Kapitel schließt mit einer Lernerfolgskontrolle. Erst wenn Sie als Teilnehmer / Teilnehmerin der Meinung sind, das Wissen sitzt, beenden Sie das Kapitel und gehen zum Nächsten. Der E-Learning-Kurs ist dabei so angelegt, dass die Inhalte innerhalb von 10 Vortragseinheiten / 8 Arbeitszeitstunden bewältigt werden können.
Schließen Sie den Theorieteil erfolgreich ab (mind. 1 Woche vor dem praktischen Teil) sind sie zum Praxisteil zugelassen. Die Kursorte der praktischen Inhalte sind über ganz Österreich verteilt und können daher gut erreicht werden. Die Kurstemine sind so gewählt, dass sie auf einen Samstag fallen. Pro Halbtag können mind. 30 Personen daran teilnehmen.
Wie läuft es ab?
Schritt 1 – Sie wählen Datum und Ort des Praxisteils und melden sich dafür an.
Schritt 2 – Kurskostenbeitrag bezahlen (Mitglieder: 300 Euro exkl. MwSt., Nicht-Mitglieder: 380 Euro exkl. MwSt.).
Schritt 3 – Login zum E-Learning-Kurs wird mit vertiefenden Informationen übermittelt.
Schritt 4 – Theoriekurs abschließen und Praxiskurs machen.
Schritt 5 – Teilnahmebestätigung wird ausgestellt.
Achtung: Die Berufsgruppen, die Mammografien durchführen dürfen (Radiologietechnologinnen und MTF) müssen auch den multidisziplinären Kurs besuchen.
Erst nach Absolvierung des multidisziplinären und des Erstellerkurses (Theorie + Praxisteil) erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Zertifikat von RTaustria, das weitervermittelt wird.
Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns auch die Teilnahmebestätigung des multidisziplinären Kurses übermitteln.
?>Weitere Informationen finden Sie unter www.radiologietechnologen.at.
Information zur Kundmachung des MAB-Gesetzes im BGBl I 2012 /89
Am 25. September 2012 wurde das MAB-Gesetz im BGBl. I 2012 /89 kundgemacht. Damit tritt das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Erweiterung des Berufsbildes von Radiologietechnologen und -technologinnen um die explizite Erwähnung der Verabreichung von Radiopharmazeutika ist bereits seit dem 26. September 2012 rechtsgültig (§ 2 Abs. 3 MTD-Gesetz idF BGBl. I 2012 /89).
Einige wesentliche Punkte zu den Änderungen ab 2013 seien an dieser Stelle erwähnt:
Mit dem MAB-Gesetz werden die bisher geltenden Regelungen über den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) und die Sanitätshilfsdienste (SHD) abgelöst. Stattdessen wird es zukünftig 8 medizinische Assistenzberufe in 7 Fachbereichen geben.
Diese sind:
Desinfektionsassistenz
Gipsassistenz
Laborassistenz
Obduktionsassistenz
Operationsassistenz
Ordinationsassistenz
Röntgenassistenz
Der 8. medizinische Assistenzberuf ist kein zusätzlicher Fachbereich, sondern eine beliebige Kombination aus üblicherweise 3 der zuvor genannten Bereiche. Diese künftige „medizinische Fachassistenz“ kann sich je nach Qualifikation aus einer derartigen Kombination oder eines Bereiches zusätzlich zur Pflegehilfe oder zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin zusammensetzen.
Der Beruf Röntgenassistent / Röntgenassistentin umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenuntersuchungen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen. Die Durchführung jeder Tätigkeit erfolgt nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht oder unter Aufsicht eines Radiologietechnologen bzw. aufgrund einer Weiterdelegation durch einen Radiologietechnologen sowie unter dessen Aufsicht. Die Ausbildung umfasst 2500 Stunden inkl. Fachbereichsarbeit.
Für bisherige dipl. MTF wurden großzügige Übergangsbestimmungen beschlossen.
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Herzlichen Dank an Barbara Schubert für viele Jahre ehrenamtliches Engagement als Referentin Region West – Salzburg
Das gesamte Team dankt unserer Referentin Barbara Schubert für den Einsatz bei RTaustria. Frau Schubert entschied sich bereits 1979 dazu, Ihre Berufsgruppe ehrenamtlich und mit viel Engagement innerhalb des Verbandes zu unterstützen. Bis zum Jahr 2000 organisierte sie mehrere Kongresse, Seminare und Workshops teils alleine und teils durch tatkräftige Unterstützung. Nach einer Auszeit stand Sie in den letzten 1,5 Jahren unseren Salzburgern RadiologietechnologInnen vor Ort als Referentin mit Rat und Tat zur Seite. 2011 und 2012 hat sie zwei interessante Fortbildungen („Entwicklung des Berufsbildes“ und „Berufsrecht im Griff“) organisiert. Für den RTaustria-Kongress 2013 in Schärding hat sie bereits Einiges an Vorarbeit geleistet, und sie steht uns auch weiterhin unterstützend im Hintergrund zur Verfügung.
Barbara Schubert tritt aus privaten Gründen von ihrem Ehrenamt zurück. Wir wünschen ihr alles Gute für ihren Lebensweg.
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Herzlichen Dank an Karin Haller für viele Jahre ehrenamtliches Engagement als Referentin Internationales
Karin Haller war von 2006 – 2012 als Referentin für Internationales bei RTaustria mit viel Engagement tätig. Sie hat die Radiologietechnologen Österreichs im European Federation of Radiographer Societies (EFRS) vertreten.
Viele hervorragende RTaustria-Workshops „Kontrastmittelapplikation“, „Mammografie“ und „Ultraschall“ wurden von Frau Haller abgehalten.
Wir danken ihr herzlich für Ihren Einsatz und freuen uns, dass sie 2013 die Radiologietechnologen beim ECR im Komitee repräsentiert und wünschen ihr alles Gute für die neuen Herausforderungen, die an der FH Wiener Neustadt auf sie warten.
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Sie wollen für Ihre Berufsgruppe aktiv sein
Wir freuen uns auf Sie!
Wir würden uns sehr freuen, neue Kolleginnen und Kollegen im Team von RTaustria zu begrüßen, die sich für ihre Berufsgruppe als Referentin oder Referent für die Bundesländer Wien, Salzburg, Vorarlberg, Niederösterreich engagieren möchten.
Es erwarten Sie ein engagiertes Team und viele interessante Möglichkeiten sich einzubringen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere
Präsidentin Michaela Rosenblattl, MEd.:
praesident@radiologietechnologen.atTel. 0664 1 444 061 oder an unsere
Geschäftsführerin Mag. Christa Friske: gf@radiologietechnologen.atTel. 0664 1 444 060
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Neuwahl des Vorstandes 2013 – Kandidaten willkommen!
2013 ist Wahljahr bei RTaustria. Am 24. Mai 2013 bei der Generalversammlung des RTaustria Kongresses 2013 in Salzburg wird der neue Vorstand gewählt.
Die Funktionsdauer beträgt 3 Jahre, die Wiederwahl der Mitglieder für dieselbe Funktion ist zulässig. Gemäß der Statuten besteht der Vorstand aus zumindest 4 Mitgliedern:
1.) Präsident / Präsidentin
2.) Finanzreferent / Finanzreferentin
3.) Referent / Referentin der Länder bzw. Regionen
4.) Referent / Referentin für Bildung und Forschung
Auch die beiden Rechnungsprüfer / -prüferinnen stehen zur Wahl.
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Gesetzwidriger Personaleinsatz von Pflegepersonen im Bereich Radiologische Angiografie / Kardiologische Angiografie / Interventionelle Angiografie bzw. generell bei Verfahren mit ionisierender sowie nicht-ionisierender Strahlung
Vor Kurzem wurde RTaustria davon in Kenntnis gesetzt, dass Berufsangehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Krankenanstalt in Österreich in der Herzkatheterangiografie, sowie in anderen Verfahren mit ionisierender und nicht ionisierender Strahlung eingesetzt werden.
Sofort schrieb RTaustria an das Bundesministerium für Gesundheit, um eine Stellungnahme zu diesem Thema zu erbitten. Diese folgte rasch und eindeutig.
Die Rechtsabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit stellt in Ihrem Schreiben klar, dass Tätigkeiten der Durchführung von Verfahren in der radiologischen und kardiologischen Angiografie, in der interventionellen Radiologie, sowie generell mit ionisierender und nichtionisierender Strahlung in den Kernbereich des Tätigkeitsbereichs des radiologisch-technischen Dienstes gemäß § 2 Abs. 3 MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460 /1992, in der geltenden Fassung, fallen und nicht vom Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 11 GuKG erfasst sind.
Weiter heißt es: Dem entsprechend werden die für deren Durchführung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt und können auch nicht Gegenstand von Weiter- und Fortbildungen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sein, da diese ausschließlich eine Vertiefung bzw. Spezialisierung des bestehenden Berufsbildes bzw. der in der Ausbildung erworbenden Kenntnisse umfassen können (vgl. §§ 63 f. GuKG).
Das Bundesministerium für Gesundheit weist in dieser Hinsicht auch auf verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen sowie straf- und zivilrechtliche Haftungsfolgen bei rechtswidrigem über das Berufsbild hinausgehenden Einsatz von Pflegepersonal hin.
Diese Stellungnahme wurde gemeinsam mit einem Begleitschreiben von RTaustria, in dem noch einmal besonders auf die Bedeutung des Einsatzes von Laien bzw. Personen ohne entsprechende Qualifikation im Strahlenbereich und insbesonders im Hochdosisbereich der Herzkatheterangiografie (lt. RL 97 /43 /EURATOM) aus haftungsrechtlicher Sicht und zum Wohle der Patienten und Patientinnen, sowie des eingesetzen Personals ausdrücklich hingewiesen wurde, an alle Landessanitätsdirektionen, alle Krankenanstalten und an die Patientenanwaltschaft Österreichs weitergeleitet.
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RTaustria-Veranstaltungen 2013
„Aktualisierung im Strahlenschutz“, 18. Januar 2013
Uhrzeit: 8–17 Uhr
Ort: FH Wiener Neustadt
„Berufsrecht im Griff“, RTaustria, 31. Januar 2013
Uhrzeit: 17 bis ca. 20 Uhr
Ort: Klinikum Wels-Grieskirchen GmbH.
Info und Anmeldung unter: https://www.radiologietechnologen.at/fortbildungen/veranstaltungen/
RTaustria Kongress 2013 mit dem Thema „Herzschmerz“ in Salzburg, 24.–25. Mai 2013
Die Workshops finden wie üblich am Vortag des Kongresses, also am 23. Mai 2013 statt.
Anmeldung und weitere Infos folgen auf: http://www.radiologietechnologen.at
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RTaustria-Newsletter für alle an der Radiologietechnologie Interessierte
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Rtaustria – Verband der Radiologiechnologinnen und -technologen Österreichs
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