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DOI: 10.1055/s-0032-1328170
Schwangerenvorsorge. Ultraschall im 3. Trimenon
Publication History
Publication Date:
06 February 2013 (online)
Hintergrundwissen
In den Mutterschaftsrichtlinien werden 3 Ultraschalluntersuchungen in der Mutterschaftsvorsorge empfohlen und die damit verbundenen Screening-Leistungen (Mindestanforderungen) definiert.
Eine Beurteilung der Ultraschalluntersuchungen im 3. Trimenon sollte immer unter Berücksichtigung der im 1. und 2. Trimenon durchgeführten Untersuchungen erfolgen. Im 1. Trimenon wird das Gestationsalter kontrolliert und auf andere Auffälligkeiten der fetalen Entwicklung (z. B. Fehlbildungen, Nackentransparenz, genetische Syndrome) hin untersucht; bei Mehrlingsschwangerschaften erfolgt die Bestimmung der Chorionizität.
Die Sonografie im 2. Trimenon dient in erster Linie der frühen Erkennung einer Risikoschwangerschaft (Screening auf fetale Fehlbildungen, frühe Entwicklungsstörungen, Prädiktion von Präeklampsie und intrauteriner Wachstumsrestriktion, Doppler-Sonografie der A. uterina); ggf. ergänzende Zervixsonografie.
Bestimmte Organfehlentwicklungen (z. B. Hydronephrose, Hydrozephalus, fetale Aortenstenosen etc.) lassen sich oft erst im weiteren Schwangerschaftsverlauf darstellen. Deshalb erfolgt bei der Routinesonografie im 3. Trimenon eine erneute Untersuchung der fetalen Organstrukturen – insbesondere derjenigen, die zuvor z. B. lagebedingt nicht abschließend beurteilt werden konnten.