PPH 2013; 19(01): 52-54
DOI: 10.1055/s-0032-1333404
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Publikationsdatum:
24. Januar 2013 (online)

Pflegekammer Schleswig-Holstein

Historischer Durchbruch

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Pflegekammer zu schaffen. Damit ist Schleswig-Holstein das erste Bundesland, das diese zukunftsweisende Entscheidung trifft.

„Dies ist ein starkes Signal des Aufbruchs für die Pflege“, betont Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland. Dieses Signal müsse nun beschleunigend wirken in Bezug auf die Diskussionen, die in anderen Bundesländern bereits seit langem zum Thema Pflegekammer geführt werden. Hier sei ein „Domino-Effekt“ zu erwarten.

„Die Pflegeberufe haben vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine besondere gesellschaftliche Verantwortung“. Die pflegerische Perspektive müsse künftig – analog zu anderen Gesundheitsprofessionen wie beispielsweise der Ärzteschaft – institutionalisiert in die Gestaltung des Gesundheits- und Pflegewesens miteinbezogen werden.

„Es ist alternativlos: Die Pflege – immerhin die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – muss ihre Belange endlich selbst in die Hand nehmen und die Zukunft unseres Versorgungssystems stärker mitgestalten können“, so Westerfellhaus. Die Verkammerung sei unverzichtbar, wenn eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer gesichert sein soll. Die Entscheidung für die Pflegekammer sei daher ein „historischer Durchbruch“ für die Pflege in Deutschland.

Quelle: Deutscher Pflegerat e. V.