Endo-Praxis 2013; 29(1): 29-31
DOI: 10.1055/s-0033-1338248
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Hygiene – Sachkenntnis Endoskopie

H.J Mausolf
,
C Janotta
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Publication Date:
27 February 2013 (online)

Gemäß § 4 MPBetreibV haben alle Mitarbeiter, die mit Medizinprodukten umgehen und mit der Aufbereitung betraut sind, Sachkenntnis nachzuweisen. Allerdings gibt es unterschied-liche Auffassungen, Darstellungen und Definitionen der ”Sachkenntnis“ oder ”Sachkunde“. In der aktuell novellierten RKI- / BfArM-Empfehlung ”Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ werden Anforderungen an die Sachkenntnis konkretisiert [1].