Zusammenfassung
Hintergrund: Die Bevölkerung ist Umfragen zufolge mehrheitlich positiv gegenüber der Organspende eingestellt. Dennoch liegt meist keine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vor, weshalb bei nahezu allen potenziellen Organspenden ein Gespräch mit den Angehörigen geführt werden muss. Die Rate der Ablehnungen ist dabei mit etwa 40 % im internationalen Vergleich sehr hoch. Durch die zum 1.11.2012 in Kraft getretene Novelle des Transplantationsgesetzes (TPG) im Sinne der „freiwilligen Entscheidungslösung“ wird jeder Bürger dazu aufgefordert, seine Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren.
Methodik: Mittels 6617 konsekutiv dokumentierter Angehörigengespräche zwischen 2009 und 2011 sollen Faktoren identifiziert werden, die – abgesehen von persönlichen Wertvorstellungen – einen Einfluss auf die Entscheidung zur Organspende haben.
Ergebnisse: Häufig ist der Wille des Verstorbenen unbekannt (67,4 %) und die Angehörigen entscheiden stellvertretend gemäß dem mutmaßlichen Willen. Dabei ergaben sich 4097 (61,9 %) Zustimmungen und 2520 (38,1 %) Ablehnungen. Es wurden 4669 (70,6 %) solcher Entscheidungsgespräche ausschließlich von den behandelnden Ärzten geführt, bei 1948 (29,4 %) Gesprächen waren Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) beteiligt. Prädiktiv (p < 0,001) für eine Zustimmung waren die Teilnahme eines für Angehörigengespräche geschulten Koordinators und der Zeitpunkt des Gesprächs mit den Angehörigen.
Schlussfolgerung: Die große Diskrepanz zwischen in Umfragen geäußerter Zustimmung zur Organspende und den realen Zustimmungsraten stellt eine große Herausforderung dar. Eine verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit sowie eine verbesserte Betreuung der Angehörigen sind notwendig. Die Gespräche mit trauernden Angehörigen sollten durch dafür geschulte Ärzte unter Hinzuziehung von Koordinatoren erfolgen. Grundsätzlich mit dem Gespräch bis nach Abschluss der Hirntoddiagnostik zu warten, scheint nicht in allen Fällen angemessen zu sein: Eine transparente Darstellung des Vorgehens während der Phase eingeleiteter Maßnahmen zur Feststellung des Hirntodes schafft Vertrauen und eröffnet den Angehörigen ein größeres Zeitfenster für eine stabile Entscheidung.
Abstract
Background: According to surveys the majority of the German population has a positive attitude towards organ donation. However, declarations of will concerning this matter are often missing in case of death. Thus, in nearly all cases consent must be obtained from the family of the deceased. Compared with refusal rates of other countries the refusal rate in Germany (approximately 40 %) is rather high. The modification of the German Transplantation Legislation in November 2012 supports the voluntary documentation of everyone’s decision with regard to organ donation.
Methods: Based on 6617 documented donation requests collected between 2009 and 2011, factors were identified, which – besides personal attitude of morality – could influence the decision about donation.
Results: The decedent’s will is often unknown (67.4 %) and the family’s decision is based on the suspected will of the patient. This resulted in 4097 (61.9 %) consents and 2520 (38.1 %) refusals. 4669 (70.6 %) of these donation-requests were carried out by the physician in charge and 1948 (29.4 %) with the assistance of a coordinator from the German foundation for organ transplantation (DSO). Predictive (p < 0.001) for consent were the presence of a specially trained coordinator and the timing of the request for organ donation.
Conclusion: There is a big discrepancy between the attitude displayed in surveys and the actual consent rate to organ donation. The major challenge is an improved caregiving for the donor family. Donation requests should be made preferably by trained physicians as well as coordinators. Waiting for the finalized certification of brain death may not be appropriate in all cases.
Schlüsselwörter
Organspende - Angehörigengespräch - Angehörigenbetreuung - Transplantationsgesetz
Keywords
organ donation - family approach - support for next of kin - German transplantation law