Im OP 2013; 3(05): 235
DOI: 10.1055/s-0033-1353801
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Recht
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Ausgezählt

Tobias Weimer
1   WEIMER | BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum, URL: www.kanzlei-weimer-bork.de
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Publication Date:
23 August 2013 (online)

Zusammenfassung

Haftungsrisiko Zählkontrolle Immer wieder kommt es nach einer gelungenen OP zu Komplikationen, weil die Zählkontrolle nicht sachgemäß durchgeführt wurde und zum Beispiel ein Tupfer im Körper des Patienten verbleibt. Solche Mängel im OP-Management führen schnell zu Konsequenzen auf der haftungsrechtlichen Ebene. Wer für die Zählkontrolle verantwortlich ist, erklärt ein Fachanwalt für Medizinrecht.