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DOI: 10.1055/s-0033-1362482
G-BA legt letzte Einzelheiten zu gastrointestinalen Tumoren fest
Publication History
Publication Date:
19 May 2014 (online)
Patientinnen und Patienten, die an gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erkrankt sind, können künftig nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Bereits am 20. Februar 2014 hatte der G-BA festgelegt, dass das ärztliche Kernteam eine Mindestanzahl von 140 Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen von Gastrointestinal-Tumoren pro Jahr behandeln muss. Nun hat der G-BA beschlossen, spezifische Leistungen im Rahmen der onkologischen Behandlung, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Abrechnung ärztlicher Leistungen abgebildet sind – beispielsweise die Teilnahme an Tumorkonferenzen oder die interdisziplinäre Koordination des Behandlungspfads – in einen Appendix zur entsprechenden Regelung aufzunehmen, um den Weg für eine angemessene Bewertung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu ebnen.
Weitere Informationen: www.g-ba.de