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DOI: 10.1055/s-0034-1368323
Zur Anwendbarkeit des Patientenrechtegesetzes auf die freiwillige unentgeltliche Blutspende [1]
Erwiderung auf „Das neue Patientenrechtegesetz – Die gesetzlichen Neuregelungen aus der Perspektive eines Blutspendedienstes“ von Hans MerkerPublication History
Publication Date:
14 May 2014 (online)
Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz sollen die bislang in unterschiedlichen Gesetzen oder durch die Rechtsprechung geregelten Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Patientenrechtegesetz kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im BGB [2]. Es verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Gesetzes und schreibt dabei wesentliche Rechte der Patienten fest.
In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit der Regelungsbereich des Patientenrechtegesetzes auch die freiwillige unentgeltliche Blutspende umfasst. Diese Frage hat in einigen Punkten zu Unsicherheiten geführt. Dieser Beitrag soll dazu dienen, diese Unsicherheiten auszuräumen.
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Literatur
- 1 Merker H. Das neue Patientenrechtegesetz – Die gesetzlichen Neuregelungen aus der Perspektive eines Blutspendedienstes. Transfusionsmedizin 2013; 3: 147-151
- 2 Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das durch Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719) geändert worden ist.
- 3 Transfusionsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist.