Mit dem Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber einen neuen Untertitel „Behandlungsvertrag“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Damit hat er weitgehend die bisherige Rechtsprechung zusammengefasst und festgehalten. Inhaltlich geht nun auch der Gesetzgeber vom paternalistisch geprägten Verhältnis zwischen Behandelnden und Patienten über zu einem Bild des mündigen Patienten und der informierten Entscheidung.