retten! 2014; 3(2): 78-81
DOI: 10.1055/s-0034-1375261
Recht & Berufspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Patientenrechtegesetz – Bedeutung für den Rettungsdienst

Dennis Lentz
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Publication Date:
07 May 2014 (online)

Abstract

Bisher war ein Großteil des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts nicht gesetzlich geregelt. Das soll jetzt das neue Patientenrechtegesetz(PatRechteG) ändern und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen – auch für den Rettungsdienst.

Kernaussagen

  • Die neuen Gesetzesvorschriften zum Behandlungsvertrag gelten nur für die Notfallrettung, nicht jedoch für den qualifizierten Krankentransport.

  • Die Pflichten des Rettungsdienstes als Behandelnder sind durch das PatRechteG erstmalig ausdrücklich gesetzlich geregelt.

  • Besondere Sorgfalt gilt zukünftig für eine hinreichend ausführliche Einsatzdokumentation durch den Rettungsdienst.

Ergänzendes Material