Die rechtliche Grundlage für jede Behandlung ist der gültige Behandlungsvertrag, ein sog. Dienstvertrag nach § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ohne diesen dürfen Sie nicht tätig werden.
Damit er zustande kommt, braucht es eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Patienten und dem Behandelnden.
Keywords
HPA Prüfungswissen - Behandlungsvertrag - Aufklärungspflicht - Sorgfaltspflicht - Dokumentationspflicht - Aufbewahrungspflicht - Verkehrssicherungspflicht - Mitwirkungspflicht - Patientenrechtgesetz