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physiopraxis 2014; 12(06): 8-10
DOI: 10.1055/s-0034-1384220
DOI: 10.1055/s-0034-1384220
physiopolitik
Herr über den Heilmittelkatalog
Gemeinsamer BundesausschussVerantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. Juni 2014 (online)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Hüter des Heilmittelkatalogs. Er allein entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. Für die Art, wie der G-BA zu diesen Beschlüssen kommt, geriet er in letzter Zeit in die Kritik: Die Entscheidungen laufen zu intransparent ab. Ein neues Urteil will für mehr Transparenz sorgen. Zudem sind noch in diesem Jahr Änderungen der Heilmittelrichtlinie angekündigt.