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DOI: 10.1055/s-0034-1385538
C. W. Wallesch: Klinische Neuropsychologie: am Scheideweg oder am Scheitern? Fortschr Neurol Psychiatr 2014; 82: 371–372
Publication History
Publication Date:
09 December 2014 (online)
Der Autor beschreibt ein ernstzunehmendes Problem. Die von der GNP betriebene Qualifizierungskonzeption für Neuropsychologische Therapie als Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und die in 2012 erfolgte G-BA-Definition für Leistungserbringer, die Neuropsychologische Diagnostik und Therapie zulasten der GKV erbringen dürfen, führen geradewegs dazu, dass es zukünftig viel zu wenig Leistungserbringer geben wird. Die Nachfrage nach dieser Weiterbildung bei den Landespsychotherapeutenkammern ist (quasi) nicht vorhanden. Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, die in dem Editorial kritische Würdigung erfährt, hat sich all die Jahre gegen diese verfehlte Qualifizierungskonzeption mit guten Argumenten zur Wehr gesetzt. Wer wollte, konnte von Anfang an sehen, dass sich diese Konzeption als Totgeburt entpuppen würde.
Anders als vom Autor dargestellt, ist die Rolle der Psychotherapeutenkammern zu beschreiben. Diese bilden nämlich keine Neuropsychologen aus, sondern sie regeln ausschließlich Weiterbildung für PP und KJP. Die Ausbildung von Psychologen zu Neuropsychologen obliegt den Fachgesellschaften. Die GNP aber hat sich mit ihrer Politik in ein fachliches Dilemma manövriert. Sie sagt einerseits, dass eine komplette Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz fachlich erforderlich ist, um dann anschließend in Weiterbildung qualifiziert Neuropsychologische Therapie lernen zu dürfen. Gleichzeitig suggeriert sie aber auch, dass diese umfangreiche Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz selbst keinerlei fachlichen Wert für die Neuropsychologische Therapie hat, weil sie unterstellt, dass nur exakt derselbe Qualifizierungsumfang akzeptabel ist, der vorher für die Ausbildung von Psychologen definiert wurde.
Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat vor dem Hintergrund der nicht zielführenden G-BA-Beschlüsse entschieden, für die Weiterbildung von PP und KJP ein gegenüber der Ausbildung von Psychologen reduziertes Weiterbildungscurriculum für Psychotherapeuten vorzusehen. Diese Reduktion ist fachlich begründet und vor dem Hintergrund eines versorgungspolitischen Auftrags erforderlich, denn nur wenn durch Weiterbildung die Versorgung der Bevölkerung verbessert wird, darf Weiterbildung nach dem Heilberufekammergesetz in Schleswig-Holstein betrieben werden. Es bleibt allerdings zu befürchten, dass selbst dieses reduzierte Curriculum kein nennenswertes Interesse bei potenziellen Leistungserbringern wecken dürfte. Spätestens dann müssten sich alle wesentlichen Entscheider erneut zusammensetzen und die bisher gefundenen Wege einer ernsthaften Tauglichkeitsprüfung unterziehen.