Psychiatr Prax 2015; 42(02): 65-66
DOI: 10.1055/s-0034-1387535
Debatte: Pro & Kontra
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wir brauchen einen Direktstudiengang Psychotherapie – Pro

We Need a New Profession of Psychotherapists – Pro
Barbara Lubisch
Psychologische Psychotherapeutin, Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Bundesvorsitzende
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Korrespondenzadresse

Dipl.-Psych. Barbara Lubisch
Psychologische Psychotherapeutin
Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)
Bundesvorsitzende
Schmiedstraße 1
52062 Aachen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
12. März 2015 (online)

 

Pro

Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat sich am 15. November 2014 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen:

Danach absolvieren zukünftige Psychotherapeuten zunächst ein Studium auf Master-Niveau. Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Schwerpunkte sollen Psychologie inkl. Kenntnisse in allen anerkannten Psychotherapieverfahren sowie Elemente der Sozialwissenschaften, Pädagogik, Medizin etc. sein.


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Neben wissenschaftlichen Grundlagen ist der Erwerb praktischer Kompetenzen verbindlich vorgesehen. Nach einem Staatsexamen wird die Approbation als Psychotherapeut/in erteilt.

In der an die Approbation anschließenden Weiterbildung erfolgt die Spezialisierung auf unterschiedliche Schwerpunkte, bezogen auf die jeweilige Altersgruppe (Kinder- und Jugendliche bzw. Erwachsene) sowie auf die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und weitere Bereiche, wie z. B. die Neuropsychologie. Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychotherapeuten. Sie führt zum Erwerb der Fachkunde als Voraussetzung zur Kassenzulassung. Neben der Arbeit mit Patienten sind Theorieseminare, Selbsterfahrung und Supervision an den Weiterbildungsinstituten zu absolvieren. Die derzeitigen Ausbildungsinstitute werden in Weiterbildungsinstitute überführt und koordinieren die gesamte Weiterbildung.

Erst beide Qualifizierungsphasen zusammen ersetzen die bisherigen Ausbildungen.

Warum ist eine Reform notwendig?

Der Gesetzgeber hat 1999 mit dem PsychThG die Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) als freie akademische Heilberufe geschaffen, die eigenverantwortlich heilberuflich tätig sind. Es war ein großer Fortschritt für die Patienten, ihre psychischen Probleme direkt dem Psychotherapeuten[1] gegenüber offenbaren zu können, anstatt sie durch einen vorgeschalteten Filter prüfen lassen zu müssen. Ein weiterer großer Fortschritt war die Setzung von Standards durch eine bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Die mit dem PsychThG geregelte Psychotherapeutenausbildung ist qualitativ sehr hochwertig, wies jedoch von Anfang an bestimmte Schwachstellen auf.

Eine Schwachstelle sind unterschiedliche Anforderungen an die Zugangsvoraussetzungen von PP und KJP: es ist fachlich nicht angemessen, für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch KJP ein geringeres wissenschaftliches Qualifikationsniveau zu verlangen, als für die psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen durch PP oder Ärzte. Durch die Einführung der Bachelor-Studiengänge ist inzwischen etwa die Hälfte der Bundesländer dazu übergegangen, als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zum KJP den Bachelor zu akzeptieren. Dies könnte dazu führen, dass im nächsten Schritt auch die Voraussetzung für die Ausbildung zum PP auf dieses Niveau absinken könnte und in einem übernächsten Schritt – befördert durch die Angleichung der Berufsqualifikationen in Europa – die Einführung eines Bachelor-Mediziners erfolgt. Ein einheitlich hohes Qualifikationsniveau für alle akademischen Heilberufe ist deshalb unbedingt notwendig.

Eine weitere Schwachstelle ist der unklare rechtliche Status von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA). Die PiA sind nach zahlreichen Erhebungen, u. a. im Forschungsgutachten zur Psychotherapeutenausbildung [1], offensichtlich heilkundlich tätig, ohne eine entsprechende Erlaubnis zu haben. Der ungeklärte Status bringt verschiedene, nicht hinnehmbare Nachteile mit sich: ungelöste Haftungsfragen, unklare bis keine Vergütungsregelungen, kein geregelter Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz und Sozialversicherung etc., was zu mehrjähriger prekärer Lebenssituation von ausgebildeten Akademikern führt [2] [3] [4]. Ein unhaltbarer Zustand, gegen den sich PiA immer wieder mit Demonstrationen und Veröffentlichungen (z. B. ZEIT vom 6.11.2014) wehren.

Die psychodynamischen und humanistischen Verfahren sind an den Hochschulen kaum noch vertreten, an den psychologischen Lehrstühlen ist eine inhaltliche und personelle Reduzierung der Psychotherapie auf behavioristische Ansätze erkennbar.

Außerdem sollten sich die Kompetenzen der zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht nur auf die Richtlinientherapie beschränken. Der Kompetenzerwerb sollte den längerfristigen Versorgungsnotwendigkeiten hin zum berufsgruppenübergreifend vernetzten Arbeiten in verschiedenen Feldern der Gesundheitsversorgung Rechnung tragen.

Zusammengefasst bietet das Studium der Psychotherapie mit Approbation und anschließender Weiterbildung die Lösung dieser Schwachstellen sowie der zukünftigen Versorgungsaufgaben.

Erste Konzepte im Sinne der oben skizzierten Eckpunkte schlagen ein 6-jähriges Studium sowie eine 5-jährige Weiterbildung mit einer Berufstätigkeit von mindestens 2 Jahren im stationären Bereich und mindestens 2 Jahren im ambulanten Bereich vor [5] [6] [7].

Im Sinne der Interdisziplinarität und Vernetzung erscheint es sinnvoll und möglich, Teile der Weiterbildung zusammen mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen.

Argumente für das Konzept von Approbationsstudium + Weiterbildung:

  • Das Problem unterschiedlich qualifizierender Zugangsstudiengänge und unterschiedlicher Approbationen von PP und KJP wäre gelöst. Ein einheitliches akademisches Qualifikationsniveau ist durch eine bundesweit gültige Approbationsordnung garantiert.

  • Alle wissenschaftlichen Verfahren können durch verbindliche Vorschriften in der Approbationsordnung an den Universitäten einen garantierten Stellenwert erhalten. Das Zusammenwirken von Lehre, Forschung und praktischer Heilbehandlung als charakteristisches Merkmal eines akademischen Heilberufs wird realisiert [8].

  • Die bisherigen PiA werden zu approbierten Weiterbildungsassistenten in der psychotherapeutischen Fach-Weiterbildung mit rechtlich klar definiertem Status in entsprechenden Anstellungsverhältnissen [9]. Durch die Verzahnung von Weiterbildung und Patientenversorgung würde die Qualität der Patientenversorgung im stationären und im ambulanten Bereich verbessert.

  • Es ist ein Zuwachs an fachlicher Fundierung, wenn die Inhalte und Qualifikationsanforderungen über die Weiterbildungsordnungen der Kammern definiert werden können [10]. Notwendige inhaltliche Anpassungen können ohne Gesetzesnovellierung umgesetzt werden.

  • Ordnungspolitische Überlegungen sprechen stark für eine vergleichbare Aus- und Weiterbildungsstruktur aller akademischen Heilberufe [10]. Dies ist auch angesichts der europarechtlichen Bestrebungen für eine Liberalisierung der Heilberufe sinnvoll, um die erreichten Standards der psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten.

Die Erkennung psychischer Störungen und der daraus folgende Behandlungsbedarf nehmen zu, ebenso die wissenschaftliche Erkenntnis über psychotherapeutische Behandlungsmethoden. Eine so strukturierte, inhaltlich und formal anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung ist eine wichtige Grundlage der Patientenversorgung und der unverzichtbaren guten Kooperation mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und den weiteren beteiligten Berufsgruppen. Die Sicherung und Weiterentwicklung der qualitativ hochstehenden psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland ist das zentrale Anliegen.


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Barbara Lubisch

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1 Zur besseren Lesbarkeit wird oft nur die männliche Form verwendet, selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint.



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Dipl.-Psych. Barbara Lubisch
Psychologische Psychotherapeutin
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